§ 55 - Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln; hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2018 (öffentlich)
Sachvortrag:
Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden. Ansätze im Ergebnishaushalt können für übertragbar erklärt werden. Dies ist in der städtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.
Die EÜT's werden unterschieden in:
Übertrag offener Aufträge: Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2018 zu übertragen.
Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln: Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 47.287.882,72 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:
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Offene |
Übertrag |
Gesamt: |
Ergebnishaushalt |
2.713.197,50 € |
2.853.407,17 € |
5.566.604,67 € |
Finanzhaushalt |
12.992.371,50 € |
28.827.296,55 € |
41.819.668,05 € |
Gesamt: |
15.705.569,00 € |
31.680.703,72 € |
47.386.272,72 € |
Detaildarstellungen der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen – getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt – beigefügt.
Da die Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich zu den im Haushaltsplan veranschlagten Planansätzen zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen ermächtigen, werden hierdurch liquide Mittel in Höhe der EÜT gebunden. Es muss also gewährleistet werden, dass die Stadtkasse jederzeit in der Lage ist, die hieraus anstehenden Auszahlungen in voller Höhe leisten zu können. In 2019 könnten somit zusätzlich 47.386.272,72 € verausgabt werden. Für den anstehenden Doppelhaushalt 2020/21 bedeutet dies eine Einschränkung bei möglichen neuen Vorhaben. Da die Bauverwaltung aufgrund des immensen Investitionsvolumens die Abarbeitung der bestehenden Haushaltsmittel kaum bewerkstelligen kann, sollte bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts Wert darauf gelegt werden, neue Maßnahmen nur mit Augenmaß aufzunehmen. Stattdessen sollten primär die bereits begonnen Maßnahmen abgearbeitet bzw. übertragene Haushaltsmittel bewirtschaftet werden.
Seit der Umstellung auf NKHR zum Haushaltsjahr 2012 ist die Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen fortwährend gestiegen:
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ErgHH |
FinHH |
Summe |
2012 |
1.810.150,32 € |
14.197.636,00 € |
16.007.786,32 € |
2013 |
3.456.633,68 € |
11.436.789,25 € |
14.893.422,93 € |
2014 |
3.695.852,29 € |
21.187.543,95 € |
24.883.396,24 € |
2015 |
3.564.545,88 € |
21.122.930,62 € |
24.687.476,50 € |
2016 |
4.686.169,93 € |
25.128.531,76 € |
29.814.701,69 € |
2017 |
4.079.729,41 € |
32.858.671,40 € |
36.938.400,81 € |
2018 |
5.566.604,67 € |
41.819.668,05 € |
47.386.272,72 € |
siehe: Grafik
Anlage 1: EÜT Ergebnishaushalt
Anlage 2: EÜT investiver Finanzhaushalt
Stadtrat Kaiser nimmt auf den Prüfbericht des Fachbereichs Revision zum Jahresabschluss Bezug. Es wird angefragt, ob es mehr an der planerischen Seite oder Vergabeseite liege.
Oberbürgermeister Pelgrim spricht die Budgetbildung im Ergebnishaushalt an. Wenn man diese addiere, kommen beachtliche Summen zusammen. Das Andere seien investive Maßnahmen. Es gebe Veranschlagungen im Haushalt, welche auf Kofinanzierungen setzen. Andere Themen hängen mit der Umsetzung zusammen.
Erster Bürgermeister Klink nimmt auf den ersten Block der Investitionszuschüsse Bezug. Hier seien Maßnahmen enthalten, welche längst in der Umsetzung seien, aber der Mittelfluss recht spät erfolge. Man habe ferner große Maßnahmen, welche zum Zeitpunkt des Beschlusses und der Inangriffnahme durchfinanziert sein müssen. Man könne nicht ausschreiben, ohne dass diese gedeckt sei. Ferner gebe es Erschwernisse bei großen Maßnahmen wie z.B. der Sanierung am Schulzentrum St. Michael oder der Sanierung der Hagenbachhallen. Allein die Beauftragung der Planungsleistungen erfordere ein aufwendiges VgV-Verfahren. Die meisten Projekte seien in der Bearbeitung. Da die Projekte jedoch sehr groß seien, gehe der Mittelabfluss über einen längeren Zeitraum.
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber ergänzt, dass die 47,4 Mio. € nicht nur in den Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgeteilt seien. Es werden auch die offenen Aufträge und die zum Übertrag anstehenden Verfügungsmittel dargestellt. Letztendlich stimme der Gemeinderat in heutiger Sitzung nur über die nicht bewirtschafteten Mittel ab. Die offenen Aufträge seien schon bewirtschaftet, jedoch noch nicht abgerechnet. Es handle sich um ca. 15,7 Mio. € von 47,4 Mio. €.
Stadträtin Koch spricht das Konto der Projektpartnerschaften Namibia auf der Anlage 1 mit 95.400 € an. Es wird angefragt, ob der Betrag auch für etwas anderes verwendet werden könnte. Im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird der Internetauftritt der Stadt mit 80.000 € und der Bereich Öffentliche Bekanntmachungen mit 100.000 € angesprochen. Nach dem Hintergrund wird gefragt.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den Beschluss des Gremiums zur Aufstockung der Mittel für Öffentliche Bekanntmachungen. Das Budget habe in diesem Bereich nicht ausgereicht. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung die Übertragung der Restmittel vor. Das letzte Update bzgl. der Homepage wurde ca. im Jahr 2004 durchgeführt. Die Homepage der Stadt müsse deshalb an die heutigen Bedingungen angepasst werden. Es handle sich um ein anhängiges Projekt. Das Konto der Projektpartnerschaften Namibia entspricht der Beschlussfassung im Gemeinderat.
Stadträtin Walter erkundigt sich nach der Position „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ beim Gymnasium St. Michael.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass alle Schulen gleich viel an Mitteln bekommen.
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber ergänzt, dass das gesamte Schulbudget unter diesem Konto geführt werde. Für die Ermächtigungsübertragungen wurde für den Ergebnishaushalt eine Auswertung aus dem Programm Finanz+ erstellt. Letztlich seien dies alle Mittel, die einer Schule insgesamt im Budget zur Verfügung stehen. Manche Schulen geben mehr und andere Schulen weniger aus. Dies führe dazu, dass sehr große Unterschiede bei den „übrig gebliebenen Mitteln“ vorhanden seien. Man habe im Gemeinderat beschlossen, dass die Mittel ständig vorgetragen werden. Es wird zudem erläutert, dass die Stadt Schwäbisch Hall über entsprechende finanzielle Mittel verfüge, um die Ermächtigungsübertragungen finanzieren zu können. Die Kasse verfüge insgesamt über liquide Mittel (einschließlich Geldanlagen und Ausleihungen) in Höhe von knapp über 76 Mio. €.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Bildung der in den Anlagen EÜT Ergebnishaushalt und EÜT investiver Finanzhaushalt aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
(ohne Abstimmung)