§ 20 - Bürgerfragestunde (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
Hermann Schock, Schwäbisch Hall:
Hermann Schock erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich seiner Anfragen aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019.
Erster Bürgermeister Klink bekräftigt, dass alle seine angesprochenen Punkte in die zuständigen Abteilungen weitergetragen wurden. Er gehe davon aus, dass alle Punkte umgesetzt werden bzw. eine Mitteilung erfolgt, wenn etwas gegen eine Umsetzung spricht. Um Geduld wird gebeten.