§ 25 - Bushaltestelle Schenkenseestraße; hier: Mehrkosten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die vorhandene Bushaltestelle an der Westseite der „Schenkenseestraße“ gegenüber dem Parkplatz des Stadions war zu kurz, um bei Schulschluss alle Busse aufnehmen zu können. Abhilfe konnte nur durch eine Verlängerung der Busbucht erreicht werden.

Die Arbeiten hierzu wurden im BPA im Juli 2007 an die Fa. Leonhard Weiss aus Satteldorf mit einer Bruttoangebotssumme von 48.571,92 € vergeben.

Im Zuge der Ausführung zeigte sich, dass im Bereich der bisherigen Grünfläche keine ausreichende Stabilität des Untergrunds erreicht werden konnte, so dass der Ausbau zur Vermeidung künftiger Setzungsschäden mit teurerer hydraulisch gebundener Tragschicht (HGT) statt einer gewöhnlichen kombinierten Frostschutz- und Tragschicht (KFT) vorgenommen werden musste.

Im Bereich der bisherigen Haltestelle wurde nach Ausbau des Asphalts auf der vorhandenen Tragschicht ebenfalls keine ausreichende Tragfähigkeit erreicht, so dass auch hier die vorhandene Schicht gegen eine HGT ausgetauscht werden musste.

Durch diese nicht vorgesehenen Maßnahmen entstanden Mehrkosten von 14.290,67 €.

Am 16.07.2007 wurde im BPA 50.000,- € überplanmäßig bereitgestellt. Zur Kompensation der entstandenen Mehrkosten ist die überplanmäßige Bewilligung von weiteren 14.300,- € notwendig.


Stadtrat Dr. Pfisterer fragt nach der Verkehrssicherheit im Bereich der Schülerbeförderung.
Es sollte einmal ein Gesamtkonzept hierüber erstellt werden.

- Stadtrat Sakellariou bis 19. 25 Uhr anwesend -

Erster Bürgermeister Stadel teilt mit, dass weniger bauliche, sondern eher ordnende und organisatorische Maßnahmen für die Verkehrssicherheit der Schulkinder an den Bushaltestellen erforderlich wären.

Stadtrat Neidhardt schlägt vor, evtl. eine Abgrenzung der Gehwege durch Gitter vorzunehmen, wie dies z. B. bei anderen Schulzentren (beispw. in Schwäbisch Gmünd und in Neustadt/Aisch) gemacht werde.

Beschluss:

Der BPA stimmt der überplanmäßigen Bereitstellung von 14.300,- € für die oben genannte Maßnahme zu.
(einstimmig - 19 -)


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