§ 272 - Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Nach § 11 Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Da sich Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim für den Kreistag bewirbt, kann er den Vorsitz nicht übernehmen. Deshalb wird Herr Erster Bürgermeister Peter Klink als Vorsitzender vorgeschlagen. Als Stellvertreter wird wie bisher der für die Durchführung der Wahlen zuständige Fachbereichsleiter Manfred Gentner vorgeschlagen.
Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können nicht Mitglieder des Ausschusses sein. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bisher war es üblich, alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen. Dies ist auch für die kommende Wahl zweckmäßig. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzerinnen/Beisitzer auf 5 festzulegen.
Von den Fraktionen wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen benannt:
Fraktion |
Mitglied |
Stellvertreter/in |
CDU |
Josef P. Wagner Michaelstraße 21 |
Peter Grab Neisseweg 79 |
SPD |
Hansjörg Stein Neustetterstraße 15 |
Anna Rosa Baum Michaelstraße 123 |
FWV |
Friedrich Bay Grundwiesenweg 29 |
Jürgen Mahl Mühlwiesen 7 |
FDP |
Kristian Neidhardt Gottwollshäuser Steige 9 |
Gundula Dinse-Preisendanz An der Ziegelhütte 22 |
Grüne |
Ulrike Seitz Brenzstraße 8 |
Margarete Kießling Alte Reifensteige 42 |
Anmerkung: Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ansonsten müsste nach § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung geheim mit Stimmzetteln gewählt werden.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt nach Abfrage fest, dass einer offenen Wahl nicht widersprochen wird und darüber hinaus seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
-
Wie vorgeschlagen, wird zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 ein Gemeindewahlausschuss mit 5 Beisitzerinnen/Beisitzern gebildet.
(einstimmig -30) -
Die oben vorgeschlagenen Personen werden gewählt.
(einstimmig -30)