§ 270 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

Hermann Schock, Schwäbisch Hall:

1. Beleuchtungssituation im Bereich des Pfarrer-Weiser-Wegs in Richtung Rollhof

Hermann Schock spricht die Beleuchtungssituation im Bereich des Pfarrer-Weiser-Weg in Richtung Rollhof an. Im Treppenbereich, kurz hinter dem ehemaligen Club Alpha, wird ein Handlungsbedarf gesehen.

 

2. Zustand der Fußgängerbrücke zwischen Salinenstraße und Neumäuerstraße

Hermann Schock spricht den Zustand der Fußgängerbrücke zwischen der Salinenstraße und der Neumäuerstraße an. Es seien mehrere Schlaglöcher vorhanden.

 

3. Austausch eines städtischen Mülleimers

Hermann Schock bittet darum, den städtischen Mülleimer vor seinem Wohnhaus gegen einen Mülleimer für „Raucherinnen und Raucher“ auszutauschen. Er habe dies bereits vor vier Jahren in der Bürgerfragestunde angesprochen. Es sei ihm versichert worden, dass die Mülleimer sukzessive ausgetauscht werden. An die Angelegenheit möchte Hermann Schock erinnern.

 

4. Beschilderung für den barrierefreien Zugang zum Neubausaal

Hermann Schock bittet die Beschilderung für den barrierefreien Zugang zum Neubausaal, beginnend im Parkhaus bis in den Neubausaal, zu verbessern.

 

5. Nutzung von Verstärkern durch Straßenmusikanten

Hermann Schock bittet die Nutzung von Verstärkern durch Straßenmusikanten zu unterbinden.

 

Oberbürgermeister Pelgrim sagt zu, die angesprochenen Themen aufzugreifen.

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