§ 265 - Ergänzungssatzung Nr. 2011-03 „Otterbacher Straße“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 die Auslegung der Ergänzungssatzung Nr. 2011 - 03 "Otterbacher Straße", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 21.09.2018 veröffentlicht.
Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 01.10.2018 bis einschließlich 02.11.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 27.09.2018.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1).
Eine Ergänzung wurde sowohl im Plan als auch im Textteil aufgrund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abteilung 8 – Landesamt für Denkmalpflege vorgenommen. Die Planunterlagen wurden um den Hinweis ergänzt, dass sich das Plangebiet im Bereich des Kulturdenkmals, gemäß § 2 DSchG, „Siedlung der mittleren Jungsteinzeit“ befindet und daher bei Bodeneingriffen mit archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.
Die Ergänzungen wurden dem Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 08.11.2018 mitgeteilt und vorberaten.
Der städtebauliche Vertrag zur Kostentragung für das Verfahrens und Umsetzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wird mit dem verursachenden Flurstückseigen-
tümer vor Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses geschlossen.
Anlage 1: Tabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB und Behörden gemäß §4 (2) BauGB, Stand 09.11.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes, ohne Maßstab, Stand 16.04.2018 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Textteil, planerische Festsetzungen, Stand 09.11.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 4: Örtliche Bauvorschriften, Stand 09.11.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 5: Begründung, Stand 09.11.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 6: Plan Ergänzungssatzung Nr. 2011-03 "Otterbacher Straße" im Maßstab 1:500, Stand 09.11.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 7: Umweltbericht, Stand 26.06.2018 (gundelfinger_traub landschaftsarchitekten)
Anlage 8: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Stand 26.06.2018 (Büro für Gewässerökologie -Dipl.-Biol. M. Wolf)
Stadtrat Sakellariou erkundigt sich nach der Anzahl der entstehenden Gebäude.
Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass dies von der Parzellierung der Grundstücke abhänge. Er gehe von zwei bis drei Einfamilienhäusern aus.
Stadtrat Stein begrüßt es, dass mit dem Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e.V. im Vorfeld eine Abstimmung erfolgte.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen- einander werden die zum Entwurf der Ergänzungssatzung und den örtlichen Bau- vorschriften zur Ergänzungssatzung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt. Den Abwägungsvorschlägen der Ver- waltung wie aus der Anlage 1 ersichtlich wird zugestimmt.
2. Die Ergänzungssatzung Nr. 2011 - 03 „Otterbacher Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 nach § 13a BauGB i.V.m § 4 GemO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Architekturbüros Silke Sadi, im M 1: 500 vom 09.11.2018 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.
3. Die zusammen mit der Ergänzungssatzung aufgestellten örtlichen Bauvorschrif- ten für das Baugebiet „Otterbacher Straße“ werden gemäß § 74 Abs. 1 LBO i.V.m § 4 GemO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Architekturbüros Silke Sadi, vom 09.11.2018.
Für die Ergänzungssatzung ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -18)