§ 217 - Weiterleitung von städtebaulichen Fördermitteln für die Abbruch- und Abräumarbeiten (2. BA, Baureifmachung) im Sanierungsgebiet Bahnhofsareal an die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft (öffentlich)
Sachvortrag:
Die HGE möchte auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofareals den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abräumarbeiten (Baureifmachung) durchführen.
Die für diese Baureifmachung vorgesehene Fläche, welche im Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“ liegt, ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH bittet die Stadt Schwäbisch Hall um die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien aus dem Sanierungsprogramm. Dies ist nach den Vorschriften möglich.
Die Kostenschätzung hierfür geht von einem Betrag von 899.097,36 € (nach der LV-Kostenschätzung der Prof. Burmeier Ingeniuergesellschaft mbh, Heilbronn vom 17.08.2018) aus. Aufgrund der aktuellen Situation betreffend der Kostenentwicklung im Bausektor werden wir noch einen Sicherheitszuschlag einkalkulieren und den Kostenerstattungsbetrag auf bis zu maximal 1.000.000 € aufrunden. Abrechnungsgrundlage sind hierfür selbstverständlich die tatsächlich angefallenen Kosten.
Dieser Erstattungsbetrag zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Sanierungsprogamms mit 600.000 € (=60%) vom Land und Bund gefördert werden kann. Daraus ergibt sich ein städtischer Anteil von 400.000 € (= 40%).
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich dieses Vorhaben, weil dadurch das vorrangige Sanierungziel Schaffung von innerstadtnahem Wohnraum erreicht werden kann. Grundlage hierfür sind die erforderlichen Abbruch- und Abräumarbeiten (Baureifmachung).
Die Weiterleitung dieser städtebaulichen Fördermittel kann erst erfolgen, wenn der Kaufvertrag der Grundstücke mit der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH beurkundet ist.
Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten künftigen Förderanträge gewährt.
Anlage: Lageplan
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
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An die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wird für den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abräumarbeiten (Baufreimachung) ein Zuschuss bis zur Höhe von 1.000.000 € gewährt. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass der Kaufvertrag der Grundstücke mit der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH beurkundet ist.
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Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH abzuschließen.
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Im Haushalt der Stadt für das Jahr 2018 sind noch 775.172,94 € Haushaltsmittel vor-handen. Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten künftigen Förderanträge gewährt. Wir gehen davon aus, dass uns im nächsten Jahr weitere Mittel aufgrund unseres Aufstockungsantrags bewilligt werden.
(einstimmig- 29)