§ 216 - Antrag der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall auf Aufnahme einer weiteren Krippengruppe im Evangelischen Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker in den Bedarfsplan der Stadt ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Feucht verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Mit Schreiben vom 25.07.2018 hat die Evangelische Gesamtkirchengemeinde,

  die Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan für
  eine weitere Krippengruppe mit 10 Plätzen
  für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren
  im Umfang von 6 Stunden täglich von Montag bis Freitag
  im Evangelischen Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker,
  ab dem Kindergartenjahr 2019/2020

beantragt.

In der Einrichtung stehen nach Beendigung der Hortgruppe zum Schuljahresende 2018/19 Räume zur Verfügung, die mit relativ geringem baulichen Aufwand für die zusätzliche Krippengruppe hergerichtet werden können. Damit könnte auch die räumliche Situation der bereits bestehenden Krippengruppe verbessert werden. Seitens des KVJS wurde nach einer Ortsbesichtigung bereits Zustimmung signalisiert. Nach Angaben des Trägers ist der Bedarf für eine weitere Krippengruppe gegeben, die Nachfrage ist konstant höher als die Kapazität.

Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist im gesamten Stadtgebiet steigend und kann aktuell nur sehr schwer erfüllt werden. Der Antrag der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde wird daher begrüßt.

Die weitere Gruppe ist dringend erforderlich.
Für die zusätzliche Gruppe entstehen voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von 130.000€ pro Jahr. Ab dem Jahr 2021 erhält die Stadt FAG-Beiträge des Landes in Höhe von derzeit (2017) 9.678 € pro Kind und Jahr (bei 10 Kindern = 96.780€ ). 

Anlage: Antrag Krippengruppe

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Im Vorgriff auf den Kindergartenbedarfsplan ab 2019 wird der Aufnahme einer weiteren Krippengruppe im Evangelischen Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Krippengruppe in den bestehenden Krippenvertrag mit aufzunehmen.
(einstimmig -29)

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