§ 205 - Bürgerfragestunde (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
Hermann Schock, Schwäbisch Hall:
1. Entwicklung Bahnhofsareal
Hermann Schock spricht die geplante Entwicklung des Bahnhofsareals an und erkundigt sich, ob ein Fußgängertunnel realisiert werden kann. Es wird angefragt, ob dies mit der Deutschen Bahn AG abgeklärt sei.
Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass die Deutsche Bahn AG selbstverständlich in die Planungen eingebunden sei. Es sei zudem eine Genehmigung durch das Eisenbahn Bundesamt erforderlich.
2. Biomüllbeseitigung in der Innenstadt
Hermann Schock spricht an, dass im Zuge der Abholung der Biomülltonne in der Innenstadt am abholenden Fahrzeug Flüssigkeit austritt, welche eine Geruchsbelästigung verursache.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist für das Thema „Abfallwirtschaft“ auf die Zuständigkeit des Landkreises. Man nehme dies auf. Es wird jedoch gebeten, das Anliegen auch an die zuständige Behörde zu richten.
3. Überfüllung städtischer Mülleimer am Haller Herbst
Hermann Schock erklärt, dass die städtischen Mülleimer im Rahmen des Haller Herbstes schnell überfüllt seien.
Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Prüfung zu, ob in den Standgenehmigungen ausreichende Auflagen enthalten sind.