§ 78 - Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd“; hier: Abwägung der erneuten öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 07.02.2018 die erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0174-04 "Bahnhofsareal Teil Süd", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht und Geräuschimmissionsprognose, jeweils vom 12.01.2018, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 07.03.2018 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 15.03.2017 bis einschließlich 16.04.2017 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 08.03.2018.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Mit den Stellungnahmen wurden keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit seiner Stellungnahme auf die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen an der Trocknungsanlage der BAG hingewiesen, die bereits in der Geräuschimmissionsprognose berücksichtigt sind (Anlage 6). Die Umsetzung erfolgt derzeit in Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Unter Berücksichtigung der Lärmminderung und der im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm im Plangebiet eingehalten. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4).

Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Satzungsbeschluss entsprechen der Entwurfsfassung vom 12.01.2018 und liegen nun als bereinigte Fassung ohne Änderungsvermerke mit Stand vom 17.04.2018 vor.

Anlage 1: Bebauungsplanentwurf mit Legende Nr. 0174-04 "Bahnhofsareal Teil Süd" vom 17.04.2018, DIN A3
Anlage 2: Begründung vom 17.04.2018
Anlage 3: Textteil und Entwurf Örtliche Bauvorschriften vom 17.04.2018
Anlage 4: Umweltbericht, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom 17.04.2018
Anlage 4a: Anlage zum Umweltbericht Plan 1 Bestand und Konflikte vom 17.04.2018
Anlage 4b: Anlage zum Umweltbericht Plan 2 Maßnahmen vom 17.04.2018
Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom 17.04.2018
Anlage 6: Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schwäbisch Hall
Anlage 7: Tabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 17.04.2018

Stadtrat Lindner erkundigt sich, wann die Abbrucharbeiten an den noch bestehenden Bauten fortgeführt werden.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass diese Arbeiten im Zusammenhang mit der Altlastenberäumung im Herbst ausgeführt werden.

Stadtrat Stein erkundigt sich, ob die Zuständigkeiten für den Abbruch mit allen dort ehemals ansässigen Firmen in gleicher Weise geregelt wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass mit allen Beteiligten eine Regelung gemäß dem jeweils hierzu ergangenen Gemeinderatsbeschluss getroffen wurde.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wer- den nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 4 beschieden.

  2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO den Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd" als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Baldauf Architekten Stadtplaner, Stuttgart im M 1:500 vom 17.04.2018 mit Legende und gleich lautend datierten Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung.
    (18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)


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