§ 14/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für das Jahr 2017; hier: Fertigstellung Dolanallee, 2. BA, Arbeitsvergabe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2017 die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die Ausführungsplanung abzuschließen sowie das Vergabeverfahren einzuleiten. Für die Maßnahme wurden im neuen Doppelhaushalt 2018/2019 unter der Maßnahme 17020 Mittel in Höhe von 1.250.000 € bereitgestellt.

Für das Haushaltsjahr 2017 standen auf der Maßnahme 60.000 € zur Verfügung.
In der Zwischenzeit sind diverse Rechnungen zur Baugrunderkundung und zu den Planungsleistungen angefallen. Diese  Mittel sind aktuell aufgebraucht.

Von dem Planungsbüro ISTW liegt eine 3. Abschlagsrechnung in Höhe von 26.741,88 € vor. Zusätzlich liegt seit dem 13.12.2017 die 4. Abschlagsrechnung mit einem Betrag von 11.243,84 € vor.
In der Auftragsverwaltung stehen zum heutigen Stichtag noch Restmittel in Höhe von 9.581,85 € zur Verfügung.
Um die o. g. Abschlagsrechnungen begleichen zu können werden überplanmäßig Mittel in Höhe von 28.403,87 € benötigt. 

Finanzierung:
Zur Rechnungsbegleichung werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 28.403,87 € benötigt.
Auf der Maßnahme 16032 Hagenbachstadion – Beachvolleyballanlage stehen ausreichend Mittel als Deckungsvorschlag bereit.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 18.12.2017 folgende Eilentscheidung:

Die benötigten überplanmäßigen Mittel in Höhe von 28.403,87 € werden zur Verfügung gestellt. Zur Deckung stehen die Mittel aus der Maßnahme 16032 bereit.

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

(ohne Abstimmung)

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