§ 96 - Vorschlagliste für Schoffen beim Amtsgericht Schwäbisch Hall und beim Landgericht Heilbronn (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2013. Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke bzw. des Landgerichtsbezirkes schlagen für die folgenden fünf Geschäftsjahre Personen aus der Gemeinde vor, die für das Schöffenamt in Frage kommen.

Die Stadt Schwäbisch Hall hat 25 Personen zu benennen. Die Vorschlagliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 GVG). Die persönlichen Voraussetzungen und weitere Informationen über das Schöffenamt ergeben sich aus den beigefügten Ausführungen des Justizministeriums.

Bei der Aufstellung der Liste wurden beteiligt:
CDU, SPD, FWV, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, die Ortschaften Bibersfeld, Gailenkirchen/Gottwollshausen, Gelbingen/Eltershofen, Sulzdorf, Tüngental, Evang. Dekanatamt, Kath. Dekanat, Evang. Jugendwerk, Bund der Deutschen Kath. Jugend, Evang. Diakoniewerk, Hotel- und Gaststättenverband, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, Landfrauenverein Schwäbisch Hall, Bauernverband, Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr, Sudetendeutsche Landsmannschaft, Stadtverband für Sport, Bund der Selbständigen, Schwäbisch Hall Aktiv, VDK Sozialverband, Kreishandwerkerschaft, Stadtjugendring Schwäbisch Hall, DLRG, Kochergau im Schwäbischen Sängerbund, Siedler- und Kleingärtnerbund Schwäbisch Hall, Schwäbischer Albverein.

Nach § 36 GVG müssen die Listen mit 2/3-Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen werden. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt durch einen besonderen Ausschuss beim Amtsgericht Schwäbisch Hall bzw. beim Landgericht Heilbronn.

Anlage 1: Schöffenvorschläge

Anlage 2: Informationsblatt

Beschluss:

Der Vorschlagsliste wird zugestimmt.
(einstimmig - 37 -)

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