§ 50 - Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung des Oberbürgermeisters (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 13, Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 (§ 210) zwei ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters beschlossen. Mit dem Ausscheiden von Stadtrat und ersten ehren­amtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Dieter Vogt, ist eine Neuwahl erforderlich. Die Beschlussfassung ist gem. § 37 Abs. 7 GemO als Wahl mit absolute Mehrheit durchzuführen.

Bei der Wahl der Stellvertretung sollte aus Sicht der Verwaltung am bisherigen Prinzip der Seniorität (Zugehörigkeit zum Gemeinderat) sowie am Gebot der Überparteilichkeit bei der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte festgehalten werden.

Das an Dienstjahren älteste Mitglied des Gemeinderats ist Stadtrat Hans-Georg Reber (Eintritt: 18.06.1975). Das an Dienstjahren zweitälteste Mitglied ist Stadtrat Hartmut Baumann (Eintritt: 19.12.1984).

Die Verwaltung schlägt daher vor,

  1. Herrn Stadtrat Hans Reber zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

  2. Herrn Stadtrat Hartmut Baumann zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die Anzahl der Beigeordneten bzw. Anzahl der ehrenamtlichen OB-Stellvertreter anhand der Chronik seit 1993. Er bleibt bei dem Vorschlag der Verwaltung, als 1. ehrenamtlichen OB-Stellvertreter Herrn Hans Reber vorzuschlagen. 2. ehrenamtlicher OB-Stellvertreter soll Stadtrat Hartmut Baumann werden.
Oberbürgermeister Pelgrim möchte an zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen/ Stellvertretern sowie am Senioritätsprinzip (am längsten zum Gemeinderat zugehörig) festhalten. Es bleibt bei zwei OB-Stellvertretern.
Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Pelgrim erfolgen keine weiteren Vorschläge zur Besetzung des 1. ehrenamtlichen OB-Stellvertreters. Es herrscht Einvernehmen, die Wahl geheim durchzuführen. Die Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:

Ja:

31 Stimmen

Nein:

2 Stimmen

Enthaltungen:

4 Stimmen

ungültig:

3 Stimmen

gesamt:

40 Stimmen

Stadtrat Hans Reber ist zum 1. ehrenamtlichen OB-Stellvertreter gewählt.

Stadtrat Reber erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Für den 2. ehrenamtlichen OB-Stellvertreter schlägt Oberbürgermeister Pelgrim entsprechend dem Senioritätsprinzip Stadtrat Hartmut Baumann vor. Er fragt nach weiteren Vorschlägen aus der Mitte des Gemeinderats.

Stadtrat Härtig schlägt Stadträtin Herrmann als 2. ehrenamtliche OB-Stellvertreterin vor. Für Stadträtin Herrmann sprechen ihre Fachkompetenz, ihr hohes Ansehen in allen Bevölkerungsschichten, ihre Integrität, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit. Er hält Stadträtin Herrmann für eine ideale Repräsentantin der Stadt Schwäbisch Hall.

Nachdem keine weiteren Vorschläge aus der Mitte des Gemeinderats gemacht werden, erfolgt die geheime Wahl der 2. ehrenamtlichen OB-Stellvertretung. Die Stimmenauszählung erbrachte folgendes Ergebnis:

Stadtrat Hartmut Baumann:

20 Stimmen

Stadträtin Andrea Herrmann:

16 Stimmen

Enthaltungen:

4 Stimmen

gesamt:

40 Stimmen

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass die absolute Mehrheit gemäß § 37, Abs. 7 GemO nicht erreicht wurde.

Der sich anschließende 2. Wahlgang brachte folgendes Ergebnis:

Stadtrat Hartmut Baumann:

22 Stimmen

Stadträtin Andrea Herrmann:

15 Stimmen

Enthaltungen:

3 Stimmen

gesamt:

40 Stimmen

Somit wurde Stadtrat Hartmut Baumann zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.

Stadtrat Baumann erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert den beiden ehrenamtlichen OB-Stellvertretern und bedankt sich mit einem Blumenstrauß für ihr Engagement zugunsten der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern.

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