§ 24 - Jahresabschluss der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH zum 31.12.2011 (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Jahr 2011 wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 39.374,66 € erwirtschaftet. Die SHB erhielt Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von 5.160.526,80 € (3.503.342,60 € von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und 1.657.184,20 € von der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft) und wendete für Verlustübernahme 111.218,40 € (an die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH) auf.
An den Gesellschafter Stadt wurden keine Gewinne auf das Jahresergebnis 2011 ausgeschüttet. Das Jahresüberschuss 2011 beträgt 5.087.425,37 €. Der Bilanzgewinn beträgt unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags 2010 somit 18.614.345,12 €.
Nachfolgende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Bilanz |
2011/ € |
2010/ € |
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Anlagevermögen |
44.072.028,39 |
38.705.000,00 |
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Umlaufvermögen |
8.484.448,67 |
9.898.286,90 |
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Rechnungsabgrenzungsposten |
29.928,50 |
0,00 |
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Gezeichnetes Kapital |
31.825.000,00 |
31.825.000,00 |
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Bilanzgewinn |
18.614.345,12 |
13.526.919,75 |
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Rückstellungen |
218.321,64 |
1.003.040,82 |
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Verbindlichkeiten |
1.928.738,80 |
2.248.326,33 |
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Bilanzsumme |
52.586.405,56 |
48.603.286,90 |
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Gewinn- und Verlustrechnung |
2011/ € |
2010/ € |
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Sonstige betriebliche Erträge |
39.374,66 |
42.378,30 |
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Betriebsergebnis |
-66.427,08 |
-25.126,73 |
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Erträge aus Gewinnabführung |
5.160.526,80 |
6.638.244,25 |
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Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge |
6.859,51 |
1.294,76 |
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Aufwendungen aus der Verlustübernahme |
111.218,40 |
0,00 |
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Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit |
4.989.523,83 |
5.341.210,67 |
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Jahresüberschuss |
5.087.425,37 |
6.348.255,17 |
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Gewinnausschüttung an Stadt |
0,00 |
0,00 |
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Bilanzgewinn |
18.614.345,12 |
13.526.919,75 |
Erläuterungen zu den Bilanzpositionen:
Durch Zuführung in die Kapitalrücklagen der Tochterunternehmen erhöhten sich die Finanzanlagen um 7.250.000 €.
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neu |
bisher |
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36.830.000,00 € |
33.650.000,00 € |
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5.382.028,39 € |
3.655.000,00 € |
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1.860.000,00 € |
1.400.000,00 € |
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44.072.028,39 € |
38.705.000,00 € |
Das Umlaufvermögen reduzierte sich insbesondere durch die bestehenden Forderungen an die Tochterunternehmen Stadtwerke und HGE aus den abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen um 1.413.838,23 €.
Die Steuerrückstellungen für Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag wurden entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften berechnet.
Die Verbindlichkeiten betreffen neben der Verlustübernahme der GWG die Verbindlichkeiten aus Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Erläuterungen zu der Gewinn- und Verlustrechnung:
An die Tochterunternehmen werden die Kosten für die IHK von insgesamt 39.056,02 € weiterberechnet.
Der Gewinn aus den Ergebnisabführungsverträgen von 5.160.526,80 € und die Aufwendungen aus Verlustübernahme der GWG in Höhe von 111.218,40 € resultieren aus den Ergebnisabführungsverträgen vom 14.01.2008.
An Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag sind im Ergebnis 97.901,54 € gebucht.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HANK GmbH aus Schwäbisch Hall hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft GmbH für das Geschäftsjahr 2011 geprüft.
Im Bericht über die Prüfung wird bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung klar dar. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk mit Datum 03.09.2012 erteilt wurde.
Der Prüfbericht kann im Fachbereich Finanzen eingesehen werden.
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Bestätigungsvermerk
Vom Sachverhalt wird Kenntnis genommen. Der förmliche Beschluss erfolgt in der Sitzung des Gemeinderats vom 20.03.2013.