§ 1 - Mittelfristige Finanzplanung der Stadt Schwäbisch Hall für den Zeitraum 2012 - 2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt Schwäbisch Hall für den Zeitraum 2012 - 2016 wurde aufgestellt und liegt als Anlage bei.

Auch wenn der Gemeinderat gemäß § 85 Abs. 4 GemO die mittelfristige Finanzplanung  einschließlich dem Investitionsprogramm zu beschließen hat, stellt sie keine haushaltswirtschaftliche Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung dar. Sie dient lediglich dem Gemeinderat, der Öffentlichkeit, der Rechtsaufsicht und der Verwaltung als Orientierung, wie sich die Finanzsituation der Gemeinde in den Folgejahren unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannten Rahmenbedingungen und Investitionsmaßnahmen entwickeln wird.

Anlage 1: Vorbericht

Anlage 2: Anlage 1 - 7 neu

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass man aufgrund rechtlicher Vorgaben verpflichtet ist, eine Mittelfristige Finanzplanung zu erstellen. Bei der heute vorgestellten Mittelfristigen Finanzplanung handelt es sich um eine Formalie. Sie enthält nur Investitionen, die bereits beschlossen wurden. Es wurde weder gestrichen noch hinzugefügt; der status quo wurde lediglich fortgeschrieben. Von weiterführenden Investitionen, wie z. B. Ausbau der Breit-Eich-Grundschule oder das Kinderhaus in Hessental, wird nicht Abstand genommen. Über weitergehende Maßnahmen soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014/2015 beraten werden. Die Städtebaufördermittel wurden nach oben korrigiert, um Irritationen beim Regierungspräsidium vorzubeugen.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber geht in den Jahren 2014 – 2016 von einem positiven Ergebnis aus, sofern die Berechnungsgrundlagen zutreffen. Er äußert jedoch Zweifel, ob die Zuweisungen entsprechend den Angaben des Landes fließen werden. Auch im Finanzhaushalt werden Überschüsse erwirtschaftet. Der Liquiditätsstand wird erheblich ansteigen.

Stadtrat Kaiser teilt die Zurückhaltung der Verwaltung im Hinblick auf die Zuweisungen. Er möchte wissen, ob die Steigerung der Kreisumlage bereits eine beschlossene Sache ist.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber weist darauf hin, dass die Planansätze der Mittelfristigen Finanzplanung keine Bewirtschaftungsbefugnis darstellen. Bei der Kreisumlage ging er von einer Steigerung von 1 % im Jahr 2016 aus.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen weist auf die Kosten für den Diak-Neubau hin. Da eine Fortschreibung nicht erfolgt ist, sind auch diese Kosten in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt, dass hinsichtlich der Kreisumlage mit einem Umlage-Anteil in Höhe von 500.000 – 750.000 € zu rechnen ist.

Stadtrat Härtig sieht durchaus Einfluss der Mittelfristigen Finanzplanung hinsichtlich der Meinungsbildung in der Öffentlichkeit. Es sieht sich nicht in der Lage, der vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung zuzustimmen, da erhebliche Mittel für eine Tiefgarage beim Haalplatz bzw. Umgestaltung des Haalplatzes/ Henkersbrücke eingestellt sind.

Stadtrat Frank möchte aufgrund des Sanierungsstaus Mittel für den Straßenbau eingestellt wissen.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass man jetzt nicht von den bisherigen Gepflogenheiten abweichen wird. Die Angaben in der Mittelfristigen Finanzplanung sind nur von untergeordneter Bedeutung und dienen dazu, der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Die jetzt absehbare Diskussion „Aufnahme/ Streichung/ Priorität von Projekten“ verweist er auf die Haushaltsberatungen 2014/2015 im Herbst diesen Jahres.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat die vorgelegten Mittelfristige Finanzplanung der Stadt Schwäbisch Hall für den Zeitraum 2012 – 2016 in der Fassung vom 10.01.2013 zur Kenntnis genommen.

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