TOP 13 - Zahlungsvereinbarung zwischen Landkreis Schwäbisch Hall, Diakoneo KdöR und Stadt Schwäbisch Hall zum Diakoneo Kinderland (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 154/25

Sachvortrag:

Durch den Beschluss vom 24.7.24 (SV 173/24) zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Modulbauweise im Stadtteil Hessental als Interimsunterbringung des Diakoneo-Kinderlandes wurden die Planung und Fertigung auf den Weg gebracht.

Nach der Übernahme des Krankenhauses durch den Landkreis Schwäbisch Hall konnte ein  Standort auf dem Klinikgelände gefunden werden. Am 12.2.25 stimmte der Gemeinderat dem Standortwechsel zu (SV 25/25) und beauftragte die Verwaltung eine Vereinbarung zwischen Landkreis Schwäbisch Hall, Diakoneo KdöR und der Stadt Schwäbisch Hall herbeizuführen.

Mit der in Anlage 1 angefügten Zahlungsvereinbarung konnte ein für die Stadt Schwäbisch Hall günstigere Kostenbeteiligung herbeigeführt werden. Hierdurch wird den Nachteilen durch den Standortwechsel aus Hessental auf das Klinikgelände Rechnung getragen.

Die Zahlungsvereinbarung sieht vor, dass der Landkreis Schwäbisch Hall die Kosten (exkl. Anschaffung der Module) trägt und von Diakoneo KdöR und der Stadt Schwäbisch Hall jeweils einen Pauschalbetrag von 200.000 EUR erhält.

In der Summer reduziert sich dadurch der Kostenaufwand für die Stadt Schwäbisch Hall um etwa 200.000 EUR, Folgekosten wie Wiederherstellung des Geländes oder Transport der Module an einen anderen Ort in Schwäbisch Hall trägt der Landkreis. 

 

Anlage: Zahlungsvereinbarung

Beschlussantrag:

Die Zahlungsvereinbarung zur Errichtung des DIAKONEO Kinderlands wird zur Kenntnis genommen. 

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