TOP 9 - Errichtung einer Kindertageseinrichtung für das Diakoneo Kinderland / Standortwechsel (eingestellt am 07.02.2025) (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 25/25
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 24.7.2024 (SV 173/24) die Bezuschussung der Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modulbauweise in den Grundwiesen in Hessental beschlossen. Dies war in der unklaren Zukunft des Krankenhauses und der Trägerschaft begründet.
Die Module sind bestellt und in Fertigung, Genehmigungsverfahren abgeschlossen und eine Inbetriebnahme ist für den März 2025 vorgesehen.
Sowohl die Elternschaft als auch der Landkreis als aktueller Träger des Krankenhauses in Schwäbisch Hall wünschen sich eine Kindertageseinrichtung auf dem Krankenhausgelände. Aus diesem Grund wird seitens der Geschäftsführung sowohl der Bau einer mehrgruppigen Einrichtung innerhalb der nächsten zehn Jahre in Aussicht gestellt sowie die Stellung des Interimbaus auf dem Krankenhausgelände angeregt.
Die Verwaltung sieht bei einer Umsetzung folgende Vor- und Nachteile für die Stadt Schwäbisch Hall:
+ den Belangen der Eltern im Dienste des Krankenhauses wird entsprochen
+ die Klinik erhält einen Standortvorteil
+ die für Hessental bestellten Module wurden in dieser Form bereits genehmigt, eine Genehmigung an anderem Standort betrifft hauptsächlich Fragen der Außenanlagen
- dem im Ostteil der Stadt vorhandenen Mangel an Plätzen wird längerfristig nicht abgeholfen
- die Inbetriebnahme einer zukünftig in Hessental gelegenen Einrichtung wird ohne Vorgruppen schwieriger; eine ggfs. aufgebaute Voreinrichtung verursacht hohe Investitionskosten
- die Inbetriebnahme sowie Zusammenführung der beiden aktuell getrennten Gruppen (Solpark und Krankenhausgelände) verzögert sich
Folgende Bedingungen wurden zwischen Landkreis, Diakoneo und Stadtverwaltung verhandelt:
a) Mehrkosten aufgrund der Stellung der Module auf dem Krankenhausgelände gegenüber Hessental werden seitens des Landkreises übernommen.
b) ein Pachtvertrag für das für den Betrieb notwendige Gelände mit der Stadtverwaltung wird geschlossen.
c) die Pacht beträgt 100 EUR / Jahr
d) bei Ende der Nutzung durch die Stadt an diesem Ort – die Entscheidung liegt bei der Stadt Schwäbisch Hall - ist der Landkreis entweder für die Entsorgung der Module oder den Transport an andere Stelle auf der Gemarkung Schwäbisch Hall finanziell und logistisch verantwortlich, dies gilt ebenso für die Wiederherstellung des gepachteten Geländes.
Bei den ausgehandelten Bedingungen geht der Landkreis auf die organisatorischen und finanziellen Nachteile der Stadt bei dieser neuen Lösung ein. Eine Bestätigung durch die Gremien des Landkreises steht noch aus.
Die sonstigen Grundlagen des Beschlusses sowie Vereinbarungen mit dem Diakoneo GbR bezüglich der Kostenaufteilungen und Übernahme der Module durch die Stadt Schwäbisch Hall bleiben bestehen und werden durch die neu abzuschließenden Trägerverträge nicht berührt.
Beschlussfassung:
1. Der Errichtung der Kindertageseinrichtung in Modulbauweise auf dem Klinikgelände wird zugestimmt.
2. Die im Sachvortrag geschilderten Rahmenbedingungen sollen von der Stadtverwaltung mit dem Landkreis vereinbart werden.
(einstimmig - 26)