TOP 5 - Rippergbrücke; hier: Instandsetzung, Projektinformation - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 129/25

Sachvortrag:

Die hölzerne, überdachte Ripperbergbrücke - sog. Arche - wurde 1835 als Verbindungsweg von Gelbingen nach Ripperg über den Kocher im Zusammenhang mit der Gründung der Baumwollspinnerei Chur & Co errichtet. Der Architekt der Brücke war der Haller Salinen- und Kreisbaumeister Carl Stock (1780-1844). Die Brücke wurde im Zuge der Umbaus des Friedhofsfdreieck für die Verkehrsumleitungen genutzt. 1978 wurde die Brücke von der Stadt Schwäbisch Hall von der Firma Held & Teufel (Baumwollspinnerei) übernommen. Die Brücke steht seit den 80iger Jahren unter Denkmalschutz und ist ein Baudenkmal mit einer tradtionsorientierten Brückenbauweise in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert, an dessen Erhaltung ein heimatgeschichtliches öffentlichhes Interesse besteht.

Die Rippergbrücke überspannt den Kocher zwischen Neumäuerstraße und Spitalmühlenstraße mit einer Stützweite von 31,40 m zwischen den Widerlagern. Die Brücke ist als Holzbogenbrücke mit einem Hauptbogen und ein Nebenbogen (Sprengwerk) jeweils in den seitlichen Holzkonstruktionen als Hauttragsystem gebaut. Die Brückenfahrbahn wird über Querbalken und Längsbalken an die Brückenpfosten (-ständer) hochgehängt. Die Brückenpfosten leiten die Fahrbahnlasten mit der Dachlast in die Holzbögen ein. Die Holzbögen werden durch die massiven Widerlager auf beiden Seiten gestützt.

Genutzt wird die Brücke durch Fußgänger- und Radverkehr und ist für den Kfz-Verkehr gesperrt. Auf Grund der fortlaufend sichtbaren Schäden am Bauwerk wurde im Januar 2024 das Ingenieurbüro Grau aus Bietigheim-Bissingen beauftragt, eine Schadens- und Bestandsaufnahme durchzuführen. Das Ingenieuerbüro hat fundierte Erfahrungen in der Sanierung von historischen Bauten und Tragwerksplanung und ist im Bereich der Denkmalpflege tätig.
Das Ingenieurbüro hat die Schadenserkundung und Ausarbeitung von Juni bis Dezember 2024 ausgeführt.

Das nicht mehr originale Dachtragwerk mit der Dacheindeckung weist flächig eine starke substanzielle Schädigung auf. In kleinen Bereichen ist die Dachhaut bereits eingestürzt. Die Traufbereiche mit Balken sind stark geschädigt. Die Fahrbahnkonstruktion hat ebenfalls Schäden, die unter dem Brückenbelag liegen. Die Fahrbahn ist insbesondere auf Unterstromseite der Brücke in Richtung Gelbingen stark verformt. Diese Verformungen und auch die vorhandene starke Gesamtdurchbiegung der Brücke sind auf Schäden an den Auflagerpunkten der Holzbögen an den Widerlager zurückzuführen. Bereits schon früher kam es durch Schäden an diesen Punkten zu Verformungen, die für die Bögen eine leichte Entspannung gab und zur Absenkung des Bogen mit Konstruktion führte. Die Reparatur der früheren Schäden haben nicht zur Schadenseindämmung der Bogenhölzer geführt.

Auf Grundlage des Ergebnisses des Schadensbefundes wurde ein vorläufiges Maßnahmenkonzept erstellt, um den Kostenrahmen für eine eine grundlegende Instandsetzung der Rippbergbrücke abschätzen zu können.

Das genaue Ausmaß der Schäden und Mängel und die sich daraus ergebenden Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen können erst nach vollständiger Freilegung der Tragkonstruktion ermittelt werden. Insbesondere im Bereich der Brückenwiderlager kann erst mit einem entsprechenden Arbeitsgerüst der Umfang der Maßnahmen ermittelt werden.

Das Maßnahmenkonzept beinhaltet im Wesentlichen:

    • Gerüstaufbauarbeiten
      Für die Instandsetzungsarbeiten ist für den gesamten Ausführungszeitraum ein Arbeits- und Schutzgerüst notwendig. Das Gerüst überspannt freitragend den Kocher. Temporär werden Gerüstplattformen unterhalb und ein Raumgerüst im Innenraum der Brücke notwendig werden. Die
      Brückenkonstruktion muss für die Reparaturen in Bereich gestützt werden. Die Gerüstarbeiten sind sehr aufwendig.
    • Instandsetzung der Brückenwiderlager
      Der Aufbau der Brückenwiderlager für die Bogenauflager im Bestand ist unklar und muss weiter erkundet werden. Das soll durch zwei Kernbohrungen je Widerlager erfolgen. Schadhafte Mauerwerksteile werden ersetzt, gegebenenfalls müssen die Widerlager in ihrer Standsicherheit ebenfalls ertüchtigt
      werden. Das Auflager für den Brückenüberbau muss komplett erneuert werden.
    • Instandsetzung des Holztragwerks
      Austausch aller schadhaften Holzbauteile und Ersatz durch Anplatten und Wiederherstellen aller kraftschlüssigen Verbindungen unter Aufrechterhaltung des statischen Systems und überarbeiten aller Bolzenverbindungen, Stahlbänder und Schlaudern.
    • Instandsetzung des Gehbelags und der seitlichen Brettverschalung
    • Instandsetzung der Dacheindeckung
      die gesamte Dacheindeckung wird entfernt, wiederverwendbare Dachziegel werden separiert, Dacheindeckung einschl. der Lattung wird erneuert.

Das geplante weitere Vorgehen:

Sofortmaßnahme:

In einem ersten Schritt soll die Dacheindeckung baldmöglichst entfernt und die Dachfläche abgeplant werden. Dadurch kann das weitere Eindringen von Wasser durch die marode Dacheindeckung in die Brückenkonstruktion verhindert werden und gleichzeitig wird das Gewicht der Brücke und die Belastung des Tragwerks deutlich reduziert. Die notwendige Abstimmung erfolgt bereits über die untere Denkmalschutzbehörde mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Im Weiteren:

    • Die Maßnahme zur Instandsetzung der Rippbergbrücke sollte unmittelbar mit Beauftragung der weiteren Planungsleistungen erfolgen, da die Schadensentwicklung insbesondere bei den Auflagersituationen der Holzbögen fortschreitet und der ein geplante Dachstuhl temporär ist.
    • Das Maßnahmenkonzept wird mit dem Landesamt für Denkmalschutz abgestimmt und genehmigt (Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung).
    • Beauftragung der weiteren notwendigen Plangungsleistungen für die Instandsetzung für eine Ausführung mit der Erarbeitung der Ausschreibung und der Bauüberwachung.
    • Liegt die Genehmigung vor, stellt die Stadt einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals.
    • Mit Vorlage der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung kann die Ausführungsplanung erfolgen und die Vergabeunterlagen erstellt werden.
    • Ausschreibung und Vergabe erfolgen mit Vorlage des Zuwendungsbescheids oder mit Antrag auf vorzeitigen Baubeginn, mit Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Ende 2026.
    • Ein Baubeginn wird für das Frühjahr 2027 angestrebt und die Instandsetzungsarbeiten werden voraussichtlich mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.

Kosten und Finanzierung

Auf Grundlage einer vorläufigen Kostenschätzung, basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand des Schadensumfangs ist mit Gesamtkosten für eine grundlegende Instandsetzung in Höhe von 2.150.000 € zu rechnen.

Die Leistungen der Schadens- und Bestandsaufnahme wurden aus Mitteln des Ergebnishaushalt 2025 finanziert. Die einzuleitende Sofortmaßnahme für die Abdeckung der Brücke soll ebenfalls aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden. Die notwendige Finanzierung der Beauftragung der weiteren Planungsleistungen kann ebenfalls über Mittel im Ergebnishaushalt 2025 finanziert werden. Im Haushalt 2025 sind für die Rippbergbrücke 200.000 € bereit gestellt worden.

Aufgrund des notwendigen Finanzbudgets kann die Instandsetzung nicht im Rahmen der Bauwerksunterhaltung abgebildet und im Ergebnishaushalt finanziert werden. Für die Instandsetzungsarbeiten ist eine neue Maßnahme im Finanzhaushalt zu bilden. Die notwendigen finanziellen Mittel werden im Zuge der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2026 / 2027 beantragt.

 

Anlagen:
Anlage 1: Grundriss
Anlage 2: Längsschnitt Oberstrom
Anlage 3: Fotos

Beschlussfassung:

Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.

(ohne Abstimmung)

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