TOP 2.1 - Bebauungsplan: Bebauungsplan Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“; hier: Auslegungsbeschlüsse (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 64/25
Sachvortrag:
In seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2024 (§ 198/24) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024, wobei eine Fristverlängerung für eine Behörde bis zum 02.12.2024 gewährt wurde.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 11.02.2025 (Anlage 8) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.
Der Ortschaftsrat Tüngental berät die Vorlage in seiner Sitzung am 20.03.2025. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 24.03.2025 berichtet.
Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 den Beschlussantrag abgelehnt (3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen).
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:1500, Klärle GmbH, 11.02.2025
Anlage 2: Textteil mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 11.02.2025
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 11.02.2025
Anlage 4: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stadtwerke SHA, 13.02.2025
Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), Klärle GmbH, 11.02.2025
Anlage 6: Brutvogelkartierungen 2023-24, Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung, 03.09.2024
Anlage 7: Blendgutachten, SolPEG GmbH, 13.06.2024
Anlage 8: Abwägungstabelle, Klärle GmbH, 11.02.2025
Beschlussfassung:
1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 8 beschlossen.
2. Auslegungsbeschlüsse
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“
Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 11.02.2025 (vgl. Anlagen 1-7) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“
Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 11.02.2025 (vgl. Anlagen 1-7) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).
(11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen)