§ 182/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Verschmelzung der HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Hallkom GmbH wurde am 03.06.1997 zum Zweck gegründet, ein Bündelfunknetz von der Deutschen Telekom zu übernehmen und Kommunikationsdienstleistungen am Markt anzubieten. Gemäß Telekommunikationsgesetz war seinerzeit nicht zulässig, dass dieses Geschäft innerhalb der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH betrieben wird.

Mittlerweile ist das Bündelfunknetz verkauft worden und die Hallkom GmbH dient als IT-Unternehmen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Nachdem die Stadtwerke sich jetzt entschieden haben, die vielfältigen Aktivitäten der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH unter einem Dach zu realisieren und im Übrigen die Hallkom GmbH keine eigene Vertriebsaktivitäten entwickelt, für die eine eigene Unternehmensidentität erforderlich wäre, soll die Hallkom GmbH mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH verschmolzen werden.

Der Ablauf der Verschmelzung ist wie folgt geplant:

1. Bestätigungserklärung des Betriebsrats, dass die Verschmelzung durchgeführt werden kann;
2. Zustimmung der Gesellschafter der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Verschmelzung;
3. Zustimmung der Gesellschafter der Hallkom GmbH zur Verschmelzung;
4. Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung ins Handelsregister der Hallkom GmbH und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH;

Nachdem der Betriebsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt hat, hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH/ Hallkom GmbH in seiner Sitzung am 11.07.2012 einstimmig der Verschmelzung zugestimmt. Mit Zustimmung des Gemeinderats kann die Verschmelzung zur Eintragung ins Handelsregister von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und Hallkom GmbH angemeldet werden.
Eine rechtliche Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist hierzu nicht erforderlich, da mit dieser Verschmelzung der Einfluss gestärkt wird

Anlage: Verschmelzungsvertrag

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Verschmelzung der HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zu.
(einstimmig - 33 -)

Meine Werkzeuge