§ 27/3 - Fragestunde: Gebühr für angemeldete Kontrollen von Waffenbesitzerinnen/ Waffenbesitzern (öffentlich)
Sachvortrag:
Stadtrat Reber kritisiert die Gebühr von 90 € für die unangemeldeten Kontrollen, bei der die ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Lagerung von Waffen überprüft wird.
Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht diesem. Es ist nicht einzusehen, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Steuerzahlerin/ dem Steuerzahler auferlegt werden soll.
Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner zitiert ein Verwaltungsgerichtsurteil, wonach diese Kontrollen auf Veranlassung und im Interesse des Waffenbesitzers vorgenommen wird: Die Waffenbehörde ist berechtigt, hierfür eine angemessene Gebühr zu verlangen.
Oberbürgermeister Pelgrim beschließt die Diskussion mit der Feststellung, dass dieses Thema ebenfalls auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt wird.