§ 258 - Aufstellung des Bebauungsplans"Brunnenwiesen, Tüngental - 4. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Brunnenwiesen“ Nr. 2013-02 ist im westlichen Siedlungsrand ein Gehweg ausgewiesen. Einvernehmlich mit dem Ortschaftsrat wurde im Zuge der Erschließung dieser Gehweg nicht gebaut, da er für die Erschließung der Bauplätze keine Relevanz hat. Die Lage des Weges ist einem Lageplan dargestellt. Der Weg war seinerzeit eine reine Freiwilligkeitsleistung, die aus heutiger Sicht entbehrlich ist.
Nachdem feststeht, dass der Weg in Zukunft keine Bedeutung haben wird, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan dahin gehend zu ändern, diesen Weg in eine Grünfläche umzuwandeln. Somit können dann diese Flächen verpachtet oder veräußert werden.
Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Lageplan
Beschluss:
Der B-Plan Nr. 2013-02/05 „Brunnenwiesen – 4. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M1:500 vom 24.11.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt.
(einstimmig - 36 -)