§ 243/1 - Verschiedenes: Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Biberwasserversorgungsgruppe (BWVG) (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Ortschaften Bibersfeld, Sulzdorf und Tüngental erhalten ihr Trinkwasser ganz oder teilweise über die BWVG, deren Mitglied die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sind. Der Geschäftsführer der Stadtwerke ist in der Verbandsversammlung Mitglied von Amts wegen. Daneben sind fünf weitere Vertreterinnen/Vertreter und deren Stellvertreterin/ Stellvertreter nach § 7 (3) der Verbandssatzung und einer entsprechenden Vereinbarung mit den Stadtwerken vom Gemeinderat auf Vorschlag der Ortschaftsräte aus deren Mitte zu wählen. Die Ortschaftsräte haben die u. g. Personen als Mitglieder und Stellvertreterin/ Stellvertreter vorgeschlagen. '''Für Bibersfeld''' Ott Martin, Im Siebenmorgen 5, als Mitglied
Schieber Karl, Lindich 2, als Stellvertreter
Strecker Siegfried, Zum Süßen Wasen 18, als Mitglied
Löchner Martin, Hohenholz 21, als Stellvertreter '''Für Sulzdorf''' Frank Walter H., Hohenstadter Str. 2, als Mitglied
Kleinknecht Helmut, Kaltenberg 20, als Stellvertreter
Lay Werner, Anhausen 2, als Mitglied
Stiller Matthias, Kresswiesen 60, als Stellvertreter '''Für Tüngental''' Wurst Michael, Herdegert 16, als Mitglied
Bochterle Jutta, Oststraße 8, als Stellvertreterin
Unter Verzicht auf die geltenden Formvorschriften und nachdem keine Einwendungen erhoben wurden erfolgt die Abstimmung gemäß Beschlussantrag.
Beschluss:
Der Gemeinderat wählt die o. g. Personen als Mitglieder und Stellvertreter in die Verbandsversammlung der BWVG.
(einstimmig - 28 -)