§ 105 - Brandschutzbedarfsplan; hier: Information über die Besprechung beim Innenministerium vom 20.02.2009 und Anschaffung von drei LF10/6 für die Abteilungen Gailenkirchen, Sulzdorf und Bibersfeld (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der vom Gemeinderat am 26.11.2008 (§ 219) einstimmig beschlossene Brandschutzbedarfsplan wurde inzwischen in einem Gespräch beim Innenministerium Baden-Württemberg dem Landesbranddirektor und dem Bezirksbrandmeister vorgestellt. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten besprochen worden. Das Ergebnis ist in einem Aktenvermerk zusammengefasst. Der Feuerwehr wurde für diese Neukonzeption Lob ausgesprochen. Die notwendigen Investitionen werden befürwortet und im Rahmen der Fördermöglichkeiten unterstützt.

Die Verwaltung wird nun gemeinsam mit der Feuerwehr ein detailliertes Raumprogramm erarbeiten, damit die Kosten und konkreten Fördermöglichkeiten ermittelt werden können.

Unabhängig davon steht im Rahmen des Fahrzeugkonzeptes als Ersatzbeschaffung die Ausschreibung von 3 Fahrzeugen LF 10/6 an:

  1. Für die Abteilung Gailenkirchen;
    finanziert im Haushaltsplan 2008 mit 210.000 €.
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zuschussbehörde für die Ausschreibung liegt vor.
  2. Für die Abteilung Sulzdorf;
    finanziert im Haushaltsplan 2009 mit 220.000 €
    Die Förderzusage wird erwartet.
  3. Für die Abteilung Bibersfeld;
    die Finanzierung (220.000 €) ist im Haushaltsplan 2010 vorgesehen.
    Die zur Sicherung der Zuschussgewährung erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss nach Zustimmung des Gemeinderats noch beantragt werden.

Wenn drei gleiche Feuerwehrfahrzeuge zusammen ausgeschrieben werden können, ist ein wesentlich günstigeres Ausschreibungsergebnis zu erwarten. Deshalb soll eine Ausschreibung für alle drei Fahrzeuge stattfinden.

Für die Abteilung Bibersfeld ist dies jedoch erst möglich, wenn der Gemeinderat eine Finanzierungszusage beschlossen hat und die Zuschussgewährung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gesichert ist.

Anlage: Aktenvermerk

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der Besprechung beim Innenministerium Baden-Württemberg vom 20.02.09 (s. Anlage) zustimmend Kenntnis.
  2. Die zur Ersatzbeschaffung des LF 10/6 für Bibersfeld notwendigen Mittel von 220.000 € werden in den Haushaltsplan 2010 aufgenommen. Die Ausschreibung kann vorbehaltlich der zur Zuschussgewährung notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits im Laufe dieses Jahres gemeinsam mit den schon finanzierten Fahrzeugen für Gailenkirchen und Sulzdorf erfolgen.

(einstimmig - 33 -)

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