§ 265 - Ladestation für E-Bikes/Pedelecs am Haalplatz, Zuschuss an Stadtwerke; hier: Mittelbereitstellung (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall planen eine Ladestation für E-Bikes/Pedelecs unmittelbar neben der bestehenden Radabstellanlage am Haalplatz. Das Projekt wird von der Verwaltung begrüßt und unterstützt.
Die Anlage hat Lademöglichkeiten für sechs Nutzer, die ihren Akku mittels des eigenen Ladenetzteils über den in jedem Fach vorhandenen 230V-Anschluss laden können. Der Ladevorgang selbst wird erst nach dem Verschluss des Faches und der Eingabe eines Pins gestartet, der mittels SMS an den Nutzer gesandt wird. Die missbräuchliche Verwendung der Ladestation als Schließfach-Ersatz ist dabei nicht möglich, da die Einzelfächer nur im Falle eines zu Beginn der Nutzung aktiven Ladevorgangs verriegeln.
Nachdem die Einrichtung sowohl den Kunden der Stadtwerke zugute kommt als auch dem Tourismus sowie dem Klimaschutz dient, bitten die Stadtwerke um einen Baukostenzuschuss von 50 %. Der laufende Unterhalt erfolgt durch die Stadtwerke. Die Gesamtkosten liegen bei 20.000,- €, brutto. Aufgrund der Vorsteuerabzugsmöglichkeit der Stadtwerke verbleiben dort Nettokosten in Höhe von 16.806,72 €. Hiervon übernimmt die Stadt 50 % (8.403,36 €).
Finanzierung:
Haushaltsmittel stehen beim Produkt 51100000 (Stadtplanung), Sachkonto 42710000 (besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Ansicht Ladestation
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Dem Baukostenzuschuss für die Ladestation in Höhe der anteiligen Nettokosten von bis zu max. 8.404,- € wird zugestimmt. Da es sich um einen Investitionszuschuss handelt, werden die notwendigen Haushaltsmittel auf eine investive Maßnahme übertragen.
(einstimmig -31)