§ 216/3 - Fragestunde: Nutzung des Hagenbachstadions außerhalb der Vereinstrainigszeiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. BPA vom 17.10.16, § 221/2

Stadtrat Rempp nimmt Bezug auf die Presseberichterstattung, wonach für Leichtathleten außerhalb der Vereinstrainigszeiten eine Trainingsmöglichkeit im Stadion geschaffen wurde. Er unterstütze dies grundsätzlich, bringt jedoch seine Verwunderung zum Ausdruck, dass man die Regelungen der Sportförderrichtlinie in diesem Fall ausgehöhlt habe. Er bittet um Vorlage derartiger Nutzungsverträge gegenüber dem Gemeinderat. Es wird angefragt, ob die Regelung auf Fußballvereine bzgl. der Nutzung der Kunstrasenplätze übertragen werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man die Möglichkeit geschaffen habe, dass Mitglieder des TSG Schwäbisch Hall 1844 e.V. außerhalb des Wettkampfsportes und außerhalb von einzelnen Abteilungen die Fläche mit einem Chip, d.h. registriert, nutzen können. Diese zahlen einen Beitrag.

Stadtrat Rempp nimmt auf die Presseberichterstattung Bezug, wonach man als „Nicht-Mitglied“ zum TSG Schwäbisch Hall 1844 e.V. gehen und mit der Bezahlung von 100 € einen Chip erwerben könne.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Vorlage der getroffenen Regelung gegenüber dem Gemeinderat zu.

Meine Werkzeuge