§ 142 - Kostenvereinbarung zwischen Bund, Landkreis und Stadt Schwäbisch Hall zum Bau der Kreuzung B 14/ K2576/ Planstraße 1; hier: Finanzierung/ außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Härtig verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Zum Bau der Kreuzung B 14 / K 2576 / Planstraße 1 wurde eine Vereinbarung (Nr. 47.2-39.11.22/3/920.16) zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund), dem Landkreis Schwäbisch Hall und der Stadt Schwäbisch Hall abgeschlossen. Geregelt war hier der Bau und die Zuschussabwicklung einschließlich der Rechtsabbiegespur.

Nachdem die Maßnahme gebaut und abgerechnet wurde, hat jetzt die Abteilung Tiefbau die notwendigen Grundlagenermittlungen (Flächen, Abrechnungskosten) zusammengestellt. Auf der Grundlage der o. g. Vereinbarung wurde die Kostenabrechnung durchgeführt. Der Kostenanteil der Stadt beträgt 247.690,87 €. (Anlage 1: Mehrkosten Bepflanzung 12.295,07 €; Anlage 2: Anteil Bushaltestelle Gottwollshausen Nord 141,26 €; Anlage 3: Ampelanlage Schafbrunnenweg/ Breiteichweg : 470,75 €; Anteil Stadt Kreuzungsvereinbarung Rechtsabbiegespur: 234.783,79 €: Insgesamt 247.690,87 €)
Aufgrund der Vorleistung der Stadt für die Rechtsabbiegespur K 2576/ B 14 in Höhe von 164.323,70 € (Anlage 5: Vorleistung Stadt Rechtsabbiegespur: 163.522,58 €; Anlage 6: Gutschrift Vereinbarung vom 16.07.2012: 801,12 €: Insgesamt: 164.323,70 €) verbleibt ein noch zu leistender Betrag in Höhe von 83.367,17 €.

Finanzierung:
Auf dem Sachkonto stehen keine Mittel mehr zur Verfügung. Die fehlenden HH-Mittel zur Abrechnung der Kostenvereinbarung in Höhe von 83.367,17 € müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Anlage: Schreiben des Ministerium für Verkehr vom 10.05.2017

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht. 

Beschluss:

Die fehlenden Haushaltsmittel werden in Höhe von 83.367,17 € außerplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig -17)

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