§ 129/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Sport-Grundförderung 2017 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Nach den derzeit gültigen Richtlinien der Stadt Schwäbisch Hall erhalten die Sportvereine jährlich eine Grundförderung, die sich an den Vereinsmitgliedschaften von 0  bis 26 Jahren orientiert. Zugrunde gelegt sind die Meldungen an den WLSB.

Der Stadtverband für Sport hat in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Soziales auf Grundlage der Meldungen die Berechnung der im Haushaltsplan dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 188.500 € vorgenommen. In der Anlage ist eine Übersicht der Berechnungsgrundlage und der Verteilung beigefügt.

Eine Auszahlung an die Vereine erfolgt im Mai.

Anlage: Übersicht Grundförderung

Beschluss:

Die Auszahlung der Sport-Grundförderung für das Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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