§ 101 - Geschäftsreiseflugplatz Schwäbisch Hall; hier: Änderung der luftfahrtrechtichen Genehmigung, Erhöhung des zulässigen Abfluggewichts (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. BPA vom 22.05.06
Die luftfahrtrechtliche Genehmigung des Flugplatzes Schwäbisch Hall war bislang auf eine maximal zulässige Abflugmasse bei Flugzeugen auf 20.000 kg MTOM (Maximum Take-Off Mass) beschränkt. Für Hubschrauber ist eine maximale Abflugmasse von 5.700 kg festgesetzt.
Die Beschränkung auf das oben genannte Gewicht wurde seinerzeit in die Genehmigung aufgenommen, da die Tragfähigkeit der Flugbetriebsflächen im Voraus nicht nachgewiesen werden konnte und die erforderliche Feuerlöschkapazität am Landeplatz nicht dauerhaft vorhanden war. Zwischenzeitlich liegen dem Regierungspräsidium die erforderlichen Nachweise über die Tragfähigkeit der Start- und Landebahn vor. Von der Flugplatz GmbH wurde ein entsprechendes Löschfahrzeug für die Sicherstellung der Feuerlöschkapazität beschafft. Die GmbH beantragt nun, die maximal zulässige Abflugmasse bei Flugzeugen auf 35.000 kg zu erhöhen. Für Hubschrauber wird eine zulässige Abflugmasse auf 12.000 kg beantragt.
Bereits heute wird der Landeplatz von Luftfahrzeugen bis zu 35.000 kg Abflugmasse genutzt, allerdings bedarf es jedes Mal einer Einzelfallentscheidung bzw. einer Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium, die im Regelfall stets erteilt worden ist bzw. wird. Hiermit ist jedoch ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand verbunden. Hinzu kommt, dass die Entscheidung über die entsprechende Ausnahme mindestens 3 Tage Zeit benötigt. Kurzfristige Anfragen können nicht beantwortet werden. Die beantragte Änderung entspricht somit nicht nur der Realität, sondern bedeutet auch eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge. Die Veränderung der zulässigen maximalen Abflugmasse wurde bereits in der gutachterlichen Untersuchung der Fluglärmimmissionen durch die Firma Kurz und Fischer berücksichtigt. Die Beschränkung auf eine zulässiges Gewicht von 20.000 kg erfolgte einzig und allein aufgrund der Tatsache, dass die technische Prüfbarkeit für die entsprechend der Planung vorgesehene Belastung der Start- und Landebahn nicht möglich war.
Die Änderung der maximal zulässigen Masse macht nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde eine Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung, nicht aber einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss, erforderlich.
Der gesamte Themenkreis wurde in einem offenen Gespräch zwischen der Flugplatz GmbH und Airpeace e. V. diskutiert. Airpeace hat sich bereit erklärt, die Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung zu akzeptieren, sofern eine Obergrenze der Flugbewegungen für die in Frage kommenden Flugzeugklassen vereinbart werden kann.
Man verständigte sich auf eine maximale Anzahl von 700 Starts pro Jahr für die betroffenen Flugzeugklassen mit einem maximal zulässigen Startgewicht von 20.000 bis 35.000 kg.
Unter dieser Voraussetzung sieht die Verwaltung keinerlei Gründe, den Antrag zur Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung abzulehnen. Mit der Änderung wird eine flexible und unbürokratische Handhabung der Starts und Landungen realisiert.
Im Rahmen der Diskussion um den Antrag der Flugplatz GmbH, das zulässige Abfluggewicht für den Geschäftsreiseflugplatz von bisher 20.000 kg auf 35.000 kg zu erhöhen, wurde vom Gemeinderat gefordert, zunächst eine Liste potenzieller Luftfahrzeuge, die in dieser Gewichtsklasse operieren, vorzulegen. Der Rat wollte konkret wissen, in welcher Größenordnung sich diese Luftfahrzeuge befinden und mit welchen Lärmbelastungen zu rechnen ist.
Die Verwaltung hat die möglichen Flugzeugtypen in Zusammenarbeit mit der Flugplatz GmbH eruiert und in einer Liste zusammengestellt. Darin sind die Flugzeugtypen, Antriebsart, Sitzplätze, Länge, Spannweite und maximales Abfluggewicht sowie drei Kennzahlen für die gerechneten Schallimmissionen aufgeführt. Als Vergleich für diese Flugzeuge sind zwei bisher schon in Schwäbisch Hall stationierte Maschinen, die im Rahmen der derzeitigen Betriebsgenehmigung ohne Ausnahmegenehmigung starten und landen dürfen, als Beispiel mit den gleichen technischen Angaben genannt.
Dies verdeutlicht, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Lärmbelastung und der Gewichtsklasse der in Hall operierenden Flugzeuge gibt.
Die Anfragen der SPD-Fraktion werden wie folgt beantwortet:
Zu 1. - Flugzeugtypen
siehe Anlage
Zu 2. - Herkunft der Maschinen
Als Herkunftsbereiche der stationierten Maschinen sind die Landkreise Hohenlohe und Schwäbisch Hall zu nennen. Aus Zeiten vor der Flugplatzänderung gibt es bereits Stationierungen aus Backnang, Böblingen und HN.
Zu 3.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden monatlich ca. 15 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dabei sind jedoch nicht die Anträge erfass, die zwar gestellt werden, aber innerhalb der kurzen gewünschten Frist nicht genehmigt werden können (kurzfristige Geschäftsbesuche).
Zu 4.
siehe oben
Die Verwaltung begrüßt es, dass die beantragte Zahl der Starts pro Jahr in der genannten Gewichtsklasse nochmals gutachterlich durch ein Lärmgutachten überprüft wird.
Unter dieser Voraussetzung sieht die Verwaltung keine Gründe, den Antrag der Flugplatz GmbH zur Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung abzulehnen. Mit der Änderung wird eine flexible und unbürokratische Handhabung der Starts- und Landungen realisiert.
Ergänzend wird angestrebt, mit dem Luftsportverband zu einer Vereinbarung zu kommen, dass während der Mittagsruhe am Sonntag der Flugverkehr über Tüngental auf das absolut notwendige Minimum beschränkt wird. Die Unterrichtsstunden für Flugschüler entfallen in dieser Zeit.
Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein und hält eine freiwillige Selbstbeschränkung der Flugplatz GmbH auf 700 Starts im Jahr in der höheren Gewichtsklasse für zumutbar, zumal damit nicht zwingend eine höhere Lärmbelästigung verbunden sei.
Es gehe allein um den Geschäftsflugverkehr für unsere Region. Die 700 Starts pro Jahr seien täglich zwei Flüge, wovon einer vom Würth-Konzern genutzt werde.
Man wolle ermöglichen, dass Geschäftsreisende, die mit Maschinen bis 35 t fliegen, in Hessental landen könnten, um ihre Geschäfte in und um Schwäbisch Hall abzuwickeln.
Stadtrat Gaukel hält die Zulassungsgenehmigung für Maschinen bis zu 35 t einfach für zu hoch. Es bestehe ja bereits die Genehmigung bis 20 t, die ausreiche, da in der dem Gemeinderat vorgelegten Auflistung keine schwereren Maschinen genannt seien.
Herr Kotzan von der Flugplatz GmbH geht auf verschiedene Fragen von Stadtrat Gaukel ein und teilt mit, dass schon seinerzeit bei der Genehmigung (vor drei Jahren) die GmbH gegenüber dem Regierungspräsidium von 40 - 50 t/Maschine ausgegangen sei, nur habe dies damals noch nicht genehmigt werden können, da die Landebahn erst verschwenkt und ausgebaut werden musste.
Seit dem würde zwar Geschäfts-, aber keinerlei Charterflugverkehr in Hessental stattfinden.
Nach Auffassung von Stadtrat Dr. Pfisterer solle das Regierungspräsidium entscheiden und mitteilen, ob es sich bei dem Taxiflugverkehr über 20 t um gewerblichen Flugverkehr handelt, wovon täglich ca. zwei Abflüge stattfinden sollen.
Bisher sei der nur bis zu 14 t zulässig.
Im Übrigen stehe die SPD-Fraktion zum „status quo“ des Flugplatzes, wolle aber keine Ausweitung. Aktuell gäbe es mit der Ausnahmegenehmigung des RP schon 150 Flüge über 20 t/Jahr. Künftig könne diese Zahl um das Fünffache steigen.
In diesem Zusammenhang stelle sich auch die Frage nach einem neuen Lärmgutachten.
Man schließe sich im großen und ganzen aber den Argumenten der Bürgerinitiative „Airpeace“ an.
Herr Kotzan teilt mit, dass es sich bei dem Taxiflugverkehr bis 14 t auf jeden Fall um gewerblichen Flugverkehr handele.
Stadtrat Baumann spricht die Zukunft der Stadt Schwäbisch Hall an, die auch von ihrer Infrastruktur abhängig sei. Seine Fraktion fühle sich der Entwicklung der Gesamtstadt verpflichtet. Deshalb werde die höhere Tonnage mitgetragen, auch wenn man mit dieser Haltung bei manchen Bürgern „anecke“.
Stadträtin Herrmann befürchtet eine Entwicklung, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Die Ängste in der Bevölkerung, dass durch diese ständigen kleinen Schritte zu mehr und schwererem Flugverkehr künftig doch einmal Linien-, Charter- bzw. Touristenflugverkehr entstehen werde, seien nachvollziehbar.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt nochmals mit, dass es nicht um drei, fünf oder zehn Starts sondern lediglich um ein bis zwei pro Tag gehe. Ein regelmäßiger Luftverkehr sei somit ohnehin eingeschränkt. Charterflüge z. B. nach Mallorca seien bislang „nicht Gegenstand dessen, was seitens der Stadtverwaltung gewünscht und verantwortet werden könne“.
Stadtrat Neidhardt teilt mit, dass ihm 700 Flüge über 20 t im Jahr keine Angst machten.
Lufttaxis als Zubringerdienste zu anderen Flughäfen würden sich nicht lohnen, da die Entfernung nach Nürnberg, Stuttgart oder Frankfurt zu gering sei.
Seine Fraktion spricht sich deshalb für die jetzt vorgesehene Erhöhung aus.
Stadtrat Reber kann dem Flugplatz in der jetzt bestehenden Größe ohne schlechtes Gewissen zustimmen.
Herr Kotzan von der Flugplatz GmbH sichert zu, eine ergänzendes Lärmgutachten nachzuliefern.
Nach Meinung von Stadtrat Vogt geht es darum, ob der Flugplatz Schwäbisch Hall eine neue „Qualität“ erhält. Von den acht Maschinen, die in der Verwaltungsvorlage aufgeführt wurden, sind sechs regelrechte Passagiermaschinen.
Es sei nun die Frage, ob der Gemeinderat dies zulassen oder den reinen Geschäftsreiseverkehr beibehalten wolle.
- Empfehlung an den Gemeinderat -
- Der Gemeinderat stimmt einer Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung für den Geschäftsreiseflugplatz Schwäbisch Hall im Hinblick auf die Erhöhung der zulässigen Abflugmasse bei Flugzeugen von 20.000 auf 35.000 kg unter dem Vorbehalt zu, dass im Rahmen der Vereinbarung die Anzahl der Starts für die betroffenen Flugzeugklassen ab 20.000 kg auf 700 pro Jahr beschränkt wird.
- Der Erhöhung der maximal zulässigen Abflugmasse von 5.700 auf 12.000 kg für Hubschrauber wird nicht zugestimmt.
- Die Verwaltung wird autorisiert, eine entsprechende Stellungnahme an das Regierungspräsidium abzugeben.