§ 79 - Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt für das Jahr 2005 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2005 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO beschlossen werden. Vorher hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.
Stadträtin Rabe beantragt, den Überschuss 2005 vorläufig in der Rücklage zu belassen und erst bei der Beratung über den Nachtragsetat 2006 darüber zu befinden.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass dies so vorgesehen sei.
Die Jahresrechnung 2005 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt. Dafür muss der Beschluss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2005 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.
Die Schlusssummen betragen jeweils in Einnahmen und Ausgaben:
1. | Im Verwaltungshaushalt Im Vermögenshaushalt zusammen |
84.126.783,57 € 26.727.852,26 € 110.854.635,83 € |
2. | Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig) | 148.341.322,05 € |
3. | Als Rechnungsergebnis 2005 wird ein Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. |
11.196.108,95 € |
4. | Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit | 30.571.599,16 € |
Der Stand der Sonderrücklage Solpark (Altlastenbeseitigung und Entmunitionierung) wird festgestellt mit | 1.608.327,52 € | |
Der Stand der Sonderrücklage Ganztagesangebote Schulen wird festgestellt mit | 570.000,00 € | |
5. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf | 10.950.219,42 € |
(einstimmig - 33 -)