§ 166 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2006/2007; a) Mittelfristige Finanzplanung 2005 - 2009; b) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2006/2007; c) Haushaltsreden der Fraktionen und Beschlussfassung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zum Antrag Nr. 5 der CDU-Fraktion bezüglich der Reduzierung des Zuschusses an die TMG (s. a. GR vom 05.12.05, § 163 und AR TMG vom 08.12.05) teilt Stadtrat Denz mit, dass seine Fraktion den Antrag zurückzieht.

Dem Gemeinderat liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2006/ 2007 der Stadt und die Mittelfristige Finanzplanung 2005 - 2009 vor.

Der Haushaltsplan wurde am 26.10.2005, die Mittelfristige Finanzplanung mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Werkhof, Abwasserbeseitigung und Friedhöfe am 23.11.2005 eingebracht.

Beratungen haben am 27.10.2005 (nichtöffentlich), 23.11.2005 (öffentlich) sowie am 05.12.2005 (öffentlich) stattgefunden.

Der Entwurf der Satzung und des Plans war in der Zeit vom 24.11. bis 02.12.2005 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Bis zum 09.12.2005 konnten Einwendungen nach § 81 Abs. 1 GemO erhoben werden. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Anträge, Aufträge, Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats wurden mit Schreiben der Verwaltung vom 30.11.2005 beantwortet.

Am 05.12.2005 hatte der Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf beschlossen. Diese sind im beiliegenden Schreiben der Verwaltung vom 07.12.2005 zusammengestellt.

Stadträtin Rabe für die CDU-Fraktion:

siehe Anlage

Stadtrat Vogt für die SPD-Fraktion:

siehe Anlage

Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion:

siehe Anlage

Stadträtin Herrmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

siehe Anlage

Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion:

siehe Anlage

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt kurz zu den wichtigsten Ausführungen der Vorredner/innen Stellung und äußert sich kritisch zu dem HT-Artikel vom 07.12.05 (S. 17) mit der Überschrift „Haller Doppelhaushalt/ Fraktionen beschließen Mehrausgaben von 1,6 Mio. € - Rigiden Sparkurs verlassen“.

Er kündigt an, dass sich „die Verwaltung das Denken nicht abgewöhnen werde“ und bezieht sich damit auch auf die Vorschläge, wie das Defizit beim Hällisch-Fränkischen Museum gesenkt werden könne. Der Haushalt sei trotz der Mehrausgaben ein Sparhaushalt, der deutliche Einschnitte für die Bürger - wie z. B. beim Winterdienst - mit sich bringe. Eine Neuverschuldung gebe es nicht. Gegenüber den Bürgern befinde man sich in einem „Erklärungsnotstand“, wenn künftig Begehrlichkeiten abgelehnt werden müssten.

B e s c h l u s s:
  1. Die Haushaltssatzung 2006/ 2007 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen;
  2. Die Mittelfristige Finanzplanung 2005 – 2009 nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis.
  3. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtischer Werkhof wird wie folgt festgesetzt:
    20062007
    - Erfolgsplan:
    Erträge
    Aufwendungen

    6.147.795 €
    6.219.500 €

    5.896.020 €
    6.199.000 €
    - Vermögensplan:
    in Einnahmen und Ausgaben mit

    616.905 €

    895.830 €
    - Kreditermächtigung:
    Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf

    220.000 €

    520.000 €
    - Kassenkredite:
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt

    1.000.000 €

    1.000.000 €
  4. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt:
    20062007
    - Erfolgsplan:
    Erträge
    Aufwendungen

    6.387.000 €
    6.379.600 €

    6.448.200 €
    6.409.000 €
    - Vermögensplan:
    in Einnahmen und Ausgaben mit
    9.121.100 €5.897.600 €
    - Kreditermächtigung:
    Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf
    2.870.000 €2.650.000 €
    - Kassenkredite:
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite liegt bei
    1.500.000 €1.500.000 €
  5. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Friedhöfe wird wie folgt festgesetzt:
    20062007
    - Erfolgsplan:
    Erträge
    Aufwendungen

    1.080.800 €
    1.080.800 €

    1.070.800 €
    1.070.800 €
    - Vermögensplan:
    in Einnahmen und Ausgaben mit
    293.000 €285.000 €
    - Kassenkredite:
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
    200.000 €200.000 €
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Kreditermächtigung - Kredite je nach Bedarf aufzunehmen.
(25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)
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