TOP 4.2 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“ - Tüngental; hier: Planungsermächtigung - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 117/24

Sachvortrag:

Auf den privaten Flurstücken 365, 369, 373, 1021 und dem städtischen Flurstück 1016, Gemarkung Tüngental, plant die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH im Einvernehmen mit den Eigentümern, auf einer Fläche von ca. 11,0 ha den ersten Bauabschnitt einer Freiflächen-Solarthermieanlage. Das städtische Flurstück mit ca. 3,9 ha ist derzeit an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, der bereits über die Planungen informiert wurde.

Die Flurstücke 313, 314, 315, 353, 354, 355, 358, 359, 360, 361, 362, 366, 367, 1012, 1015, 1020, 1022, 1023, 1024 und 1025 mit insgesamt ca. 14,0 ha werden als Erweiterungsfläche für weitere Bauabschnitte in die Planung einbezogen. Die Eigentümer wurden darüber von den Stadtwerken informiert.

Hintergrund für das stufenweise Vorgehen ist zum einen die finanzielle Grenze für den erforderlichen Invest und zum anderen die frühzeitige Schaffung von Baurecht für künftige erforderliche Erweiterungen der Solarthermieanlage im Zuge des fortschreitenden Fernwärmenetzausbaus und eine damit einhergehende schnellere Realisierungsmöglichkeit.

Die Fläche befindet sich östlich vom Solpark und südwestlich der Ortslage Tüngental (Anlage 1). Sie wird bisher als Ackerfläche und Grünland landwirtschaftlich genutzt. Außerdem verläuft hier der Rößbach und einige Biotope.

Die Fläche umschließt eine geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage eines anderen Vorhabenträgers. Es handelt sich um das Bebauungsplanverfahren Nr. 2011-05 FFPV Sandbauernfeld-Südost dessen Aufstellungsbeschluss am 26.07.2023 vom Gemeinderat beschlossen wurde (SV-Nr. 181/23, öffentlich).

Die Wärmeerzeugung mittels Solarthermie ist ein wesentlicher Baustein der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg, zu der die Großen Kreisstädte verpflichtet sind, um die Wärmeversorgung zukünftig treibhausgasneutral zu betreiben. Die hierfür umzusetzenden Maßnahmen hat der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 06.12.2023 (SV-Nr. 269/23, öffentlich) einstimmig beschlossen. Dazu zählt auch die Maßnahme Nr. 7 Freiflächen-Solarthermieanlage.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dazu hat der Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH einen entsprechenden Antrag gestellt (Anlage 2). Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) liegen die Errichtung und der Betrieb von derlei Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Solarthermieanlage für die Aufstellung von Solarkollektoren, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Im Unterschied zu einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, deren Übergabestation lediglich ein Trafohäuschen vorsieht, sind bei der geplanten Solarthermieanlage aufgrund der Größe mehrere Technik- bzw. Pumpengebäude mit einer Kubatur von 25x12x6m bzw. 45x33x10m (LxBxH) sowie ein Pufferspeicher mit 22,60x25m (∅xH) erforderlich (Anlagen 2 und 4).

Das Vorhaben befindet sich im östlichen An- bzw. Abflugbereich des Adolf-Würth-Airports. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sind im Kontakt mit dem Flugplatz und haben einen Fachgutachter eingeschaltet, um die zulässigen Bauhöhen bereits frühzeitig mit der Flugsicherung abzustimmen. Im weiteren Verfahren werden hierzu detailliertere Untersuchungen durchgeführt, weshalb sich diesbezüglich noch Veränderungen ergeben können.

Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dies bezieht sich auch auf die Gestaltung der notwendigen Gebäude. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes. Die Anbindung an das bestehende Fernwärmenetz erfolgt voraussichtlich über das nördlich bestehende Feldwegenetz bis zum Anschluss in der Eugen-Bolz-Straße im Solpark.

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Freiflächen-Solarthermieanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 2 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsverfahrens vom 20. März 2024 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Tüngental tagt am 25.04.2024. Über das Ergebnis wird im Bau- und Planungsausschuss am 06.05.2024 bzw. im Gemeinderat am 15.05.2024 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Beschlussantrag abgelehnt (1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen).

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 2: Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 20. März 2024
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Präsentation zum Vorhaben, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:
Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 20. März 2024 wird stattgegeben.

(13 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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