TOP 8 - Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Michelbach an der Bilz über den Anschluss des Industriegebietes Taubenhalde – Stauchwasen in Gschlachtenbretzingen an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 94/24

Sachvortrag:

Seit 1962 besteht zwischen der Gemeinde Michelbach an der Bilz und der Stadt Schwäbisch Hall eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Anschluss des Industriegebietes Taubenhalde – Stauchwasen in Gschlachtenbretzingen an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall im Bereich des städtischen Kanalnetzes von Steinbach.
Gemäß den Regelungen in § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung leistet die Gemeinde Michelbach an der Bilz für die angeschlossenen Grundstücke Abwasserbeiträge und Abwassergebühren an die Stadt Schwäbisch Hall. 1981 wurde das Einzugsgebiet durch Nachtrag 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um weitere Grundstücke ergänzt.

Nachdem die Gemeinde Michelbach an der Bilz weitere Grundstücke an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall anschließen möchte bzw. teilweise angeschlossen hat, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1 und 2) erweitert werden. Mit dem Nachtrag 2 wird der § 5 neu gefasst und eine Ergänzung zum Straßenentwässerungsanteil vorgenommen, veraltete Begriffe werden angepasst.
Der Gemeinderat von Michelbach an der Bilz hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 dem Nachtrag 2 zugestimmt und beschlossen, soweit Leistungen für einleitende Grundstücke noch nicht erbracht wurden, dies nachzuholen.

Anlagen:
Anlage 1: Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Anlage 2: Anlage 1 (Lageplan) zum Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Beschlussfassung:

Dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 04.09./07.09.1962 zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Gemeinde Michelbach an der Bilz wird zugestimmt.

(einstimmig - 33)

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