TOP 6.3 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0317-01/01 „Grauwiesenbach – Änderung Haller Gartentreff; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 85/24
Sachvortrag:
Die Laukenmann Wohnbau GmbH, Obersontheim hat am 20. Februar 2024 einen Antrag auf Planung für die Flurstücke 1631/1 und 1631/3 gestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum auf dem ehemaligen Gelände des Haller Gartentreffs im Stadtteil Hessental (Anlagen 1+2). Weitere Nutzungsmöglichkeiten wie Kleingewerbe, Verkaufsflächen, ein Café oder auch eine Kindergartengruppe werden vom Bauträger vorgeschlagen.
Derzeit gilt für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 0317-01 „Grauwiesenbach“, der die Fläche als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Gärtnerei“ ausweist (Anlage 4). Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet festgesetzt (Anlage 3).
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0317-01 „Grauwiesenbach“ und die Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Laukenmann Wohnbau GmbH als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich der angestrebten Schaffung von Wohnraum besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse an der Planung.
Angesichts des städtebaulich prominenten Standorts und dem hohen Interesse der Hessentaler Bevölkerung ist aus Sicht der Verwaltung zwingend ein Bürgerworkshop vorzuschalten und in der Folge ein städtebaulich architektonischer Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung durchzuführen, wie z.B. beim ehemaligen Polizeigelände Im Lehen, um die erforderliche Akzeptanz und Qualität zu erlangen.
Es wird empfohlen, dem beigefügten Antrag (Anlage 5) der Laukenmann Wohnbau GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattzugeben mit der Auflage, eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltetem Bürgerworkshop durchzuführen. Die Auslobung ist im Einvernehmen mit der Stadtplanung zu entwickeln.
Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 4: Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 5: Antrag auf Planungsermächtigung, Laukenmann Wohnbau GmbH, Obersontheim, 20.02.2024
Beschlussfassung:
a) Geschäftsordnungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Vertagung des Tagesordnungspunktes:
9 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
D.h. der Antrag wurde abgelehnt.
b) Beschlussantrag der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Laukenmann Wohnbau GmbH aus Obersontheim, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten.
(24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)
2. Vorab ist ein städtebaulich architektonischer Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltetem Bürgerworkshop durchzuführen. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) dargestellt.
(16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen)
3. Die Auslobung ist im Einvernehmen mit der Stadtplanung zu entwickeln.
(16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen)