TOP 4.2 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg; hier: Satzungsbeschlüsse - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 84/24
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 04.10.2023 (SV-Nr. 231/23, öffentlich) die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils vom 07.08.2023, beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 20.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 gemäß § 3 Abs. 2 über das Internet aus. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss hatte die Möglichkeit, während den Dienstzeiten Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Planen und Bauen, Abt. Stadtplanung abzugeben. Die Planunterlagen konnten ebenfalls frei zugänglich bei der vorgenannten Stelle in der Gymnasiumstraße 4, 2. OG eingesehen werden. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 19.12.2023.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahmen ein.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden lediglich Anregungen hervorgebracht die die künftige Erschließung des Grundstücks betreffen (Leitungen Telekommunikation, Strom, etc.) und keine Auswirkungen auf das Bauvorhaben oder die Planunterlagen haben.
Seitens der Öffentlichkeit wurde eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme wurde hauptsächlich von der Bewohnerschaft im unmittelbaren Umfeld abgegeben, daher hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Vorhabenträger im Auslegungszeitraums am 18.10.2024 eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Hier wurden alle Punkte aus der Stellungnahme erläutert und diskutiert. Die wesentlichen Anregungen und Bedenken können wie folgt zusammengefasst werden. Ausführlich werden die jeweiligen Punkte in Anlage 8 behandelt.
Bedenken bezüglich des entstehenden Verkehrs und der damit verbundenen Belästigungen durch Lärm weitere Emissionen und Gefährdung der Kinder
Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen wie auch ein höheres Gefährdungspotenzial lässt sich nicht ableiten, insbesondere im Vergleich zur ursprünglichen Nutzung als Wohnheim mit angeschlossener Pflegeschule. Bisher waren auf dem Gelände bereits 31 Wohneinheiten. Zusammen mit dem Schulungszentrum ist mit der Innenentwicklung eine ähnlichen Frequenz von KFZ-Bewegungen zu rechnen. Eine erhöhte Beeinträchtigung durch Lärm und Emissionen ist nicht zu erwarten.
Verringerung der Grünflächen und Fällung des alten Baumbestandes
Das Vorhaben wurde zugunsten des Erhaltes von wertvollen Einzelbäumen geändert. Die Tiefgarage wurde verlegt, sodass im Zugangsbereich eine große Baumgruppe erhalten werden konnte. Durch Pflanzgebote und Maßnahmen zur Gestaltung (z.B. Vorgaben zur Dachbegrünung, Teilversiegelung privater Stellplätze und Hofflächen, Vorgaben zur Begrünung der unbebauten Flächen) kann zudem auch zukünftig eine gute Durchgrünung des Quartiers gewährleistet werden.
Erschließung Vorhaben über den Parkplatz der Pflegeeinrichtung von der Michaelstraße und nicht Sulmeisterweg
Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist eine öffentliche Erschließung über den Parkplatz der Pflegeeinrichtung nicht möglich. Eine Erschließung des Vorhabens über diese Flächen steht im Konflikt mit den dortigen Nutzungen als Stellplatzflächen für den angrenzenden Pflegedienst, die aber auch als Zufahrts- und Aufstellfläche im Brandfall sowie zur Evakuierung bei sonstigen Notfällen dienen. Gleichzeitig ist dort die Lieferzone für die angrenzenden Pflegenutzungen.
Mit den Stellungnahmen wurden abschließend betrachtet keine Anregungen oder Bedenken zum Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich machen. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8).
Anlagen:
Anlage 1: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 29.02.2024
Anlage 2: Planteil, Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“, Stand 05.03.2024
Anlage 3: Vorhaben- und Erschließungsplan, Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“, Stand 05.03.2024
Anlage 4: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“, Stand 05.03.2024
Anlage 5: Begründung , Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“, Stand 05.03.2024
Anlage 6: Anlage 1 - Begründung: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Dipl. Landschaftsplanerin - Katharina Jüttner, Gerabronn, Stand 21.04.2023*
Anlage 7: Anlage 2 - Begründung: Quartiersbezogenes Mobilitätskonzept, Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Schwäbisch Hall, 03.08.2023*
Anlage 8: Abwägungstabelle - Auslegung, Stand 05.03.2024
* bereits mit der SV-Nr. 231/23 (BPA 25.09.2023, GR 04.10.2023) verteilt, Unterlagen sind unverändert.
Beschlussfassung:
1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 8 beschlossen.
2. Satzungsbeschlüsse
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 05.03.2024 mit Legende (Anlage 2) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (Anlage 4-7) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 05.03.2024 (Anlage 3).
B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 05.03.2024 mit Legende (Anlage 2) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (Anlage 4). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 0192-01/10 „Teurershof I – Änderung Sulmeisterweg“.
Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)