§ 100/1 - Anlage: Alternativ-Vorschlag "Viva la musica" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Wir, der Förderverein „Viva la musica" der Städtischen Musikschule Schwäbisch Hall bitten den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall keinen Zuschlag für Schüler aus auswärtigen Gemeinden zu erheben.

Wir schlagen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung für den Doppelhaushalt 2004/2005 vor, die Stundengebühren für alle Schüler um 10% anzuheben.

bisher in Euro/Monatab 01.01.2004
für alle in Euro/Monat
Einzelunterricht
30 Minuten5156
45 Minuten7481
Gruppenunterricht
2er Gruppe4145
Musikal. Früherziehung2427

Bei gleichbleibenden Schülerzahlen ergeben sich so Mehreinnahmen von 35.000 Euro

(Auf die Einnahmen durch Unterrichtsgebühren von 2002 bezogen).

Die auswärtigen Schüler würden so bei der Musikschule bleiben und nicht aus finanziellen Gründen fernbleiben. Als die Stadt Crailsheim den Auswärtigenzuschlag erhob ergab sich ein Rückgang der auswärtigen Schülerzahlen um 50 %.

38% der Schüler der Haller Musikschule kommen aus auswärtigen Gemeinden.'

Die Eltern dieser Schüler sind durch Fahrtkosten und Zeitaufwand ohnehin stärker belastet als die Haller Schüler. Die Familien auswärtiger Schüler beleben wöchentlich die Innenstadt und unterstützen damit den Haller Einzelhandel und die Gastronomie. Sie mit einem Auswärtigenzuschlag abzustrafen wäre kontraproduktiv für das Wohlergehen der Schwäbisch Haller Musikschule und der Haller Innenstadt.

Die Schüler sind das allerwichtigste Gut der Musikschule.

Sie eventuell durch einen hohen Auswärtigenzuschlag zu verlieren kann nicht in unserem und auch nicht im Interesse des Gemeinderates sein.

Die Musikschule wird dadurch nicht wirtschaftlicher.

Wir bitten Sie daher unseren Vorschlag zu prüfen und unserem Vorschlag zuzustimmen.

Der Beschlussantrag würde lauten:

Den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen der Musikschule, d.h. einer Erhöhung um 10% für alle Schüler wird zugestimmt.

Ein Auswärtigenzuschlag wird nicht erhoben.

Die neue Gebührenordnung tritt ab 01. Januar 2004 in Kraft.

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