§ 75/9 - Verschiedenes: Nutzung der Ballspielhalle durch Vereine bis zum Ablauf der Pachtzeit; - Antrag der SPD-Fraktion/ Stadträtin Berroth vom 23.06.03 – (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Verwaltung wird um Auskunft darüber gebeten, welche Vertragsgrundlagen (Laufzeit / Pachthöhe / Pachtvereinbarungen) vorliegen, da die Nutzung der Ballspielhalle bis zum Ablauf der Pachtzeit für Sport- und Freizeitzwecke durch die Vereine festgeschrieben werden sollte.
Da es sich um von eine von einem Privatinvestor erstellte und von der Stadt gepachtete Sporthalle handelt, die nicht für den Schulsport genutzt wird, ist bei der derzeitigen Haushaltslage eine dringend notwendige Grundrenovierung nicht möglich. Die Nutzung über Hallengebühren bzw. laufende Instandhaltung ist bei der augenblicklichen Verfahrensweise ebenfalls äußerst schwierig bzw. nicht kostendeckend.
Sulzdorfer Vereine – federführend der TC Sulzdorf e.V. – haben sich bereit erklärt, die Halle in Eigenregie zu führen. Dies wurde bereits mit Erfolg im Winterhalbjahr 2002/2003 praktiziert. Die Vereinsführung hat nun angeboten, sowohl die Verantwortung für den laufenden Spielbetrieb als auch Reinigung und Investitionen für kleinere Reparaturen zu übernehmen. Für die eigenständige Hallennutzung und Investitionen benötigt der Verein (150 Mitglieder) jedoch Planungssicherheit über einige Jahre.
Da dem städtischen Haushalt bis zum Ablauf des Vertrages die Pacht belastet wird und wohl auch die Verantwortung für Dach und Fach übertragen ist, beantragt die SPD-Fraktion, die Hallennutzung für Sportzwecke bis zum Ablauf des Vertrages festzuschreiben.
Eine anderweitige Nutzung ist nicht vorstellbar, da weder die logistischen Wege noch der bauliche Zustand geeignet sind.