§ 73 - Abwasserbeseitigung; hier: Anschluss von Michelbach-Burgbretzingen an die Anlage der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall hat das Grundstück Flst. 3004 (Einkorngaststätte) durch eine Druckleitung an das Kanalisationsnetz des Teilortes Burgbretzingen angeschlossen. Dieses Abwasser wird dann wiederum in den städt. Kanal eingeleitet und der Kläranlage Vogelholz zugeführt.

Die Stadt hat am 28.08./17.09.1996 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Anschluss von Burgbretzingen an das städt. Kanalisationsnetz abgeschlossen. Das Einzugsgebiet dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung muss nunmehr entsprechend dem 2. Nachtrag ergänzt werden.


Beschluss:

Dem 2. Nachtrag zu der o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird einstimmig - 34 - zugestimmt.

Meine Werkzeuge