TOP 2 - Sachstandsbericht hospitalische Seniorenwohnhäuser (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 305/23

Sachvortrag:

Zu den Satzungszwecken der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ gehört auch die Bereitstellung von bezahlbarem Mietwohnraum. Zur Sicherstellung dieses Auftrags hat der Gemeinderat im Jahr 2020 beschlossen, dass Mieterhöhungen für den von der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH (GWG) global angemieteten Wohnungsbestand der Stiftung bis maximal 90 Prozent der ortsüblichen Miete begrenzt werden.

Ein besonderes Angebot stellen die vier hospitalischen Seniorenwohnhäuser dar. Für die besonders schützenswerte Mieterklientel der Seniorinnen und Senioren soll die Miethöhe 80 Prozent der ortsüblichen Miete nicht übersteigen.

Der folgende Sachstandsbericht bietet einen Überblick über die aktuelle Situation der Seniorenwohnhäuser Kreuzäcker, Reifenhof, Rudolf Popp und Ilgenwiesen.

Ausstattung der Seniorenwohnhäuser

Insgesamt gibt es 118 Wohneinheiten in den vier Seniorenwohnhäusern:

  • 69 x 1-Zimmerwohnungen

  • 11 x 1,5-Zimmerwohnungen

  • 38 x 2-Zimmerwohnungen

  • 2 Gästeappartements

  • 4 Gästezimmer und Gästetoiletten

  • 1-2 multifunktionelle Gemeinschaftsräume pro Haus für Sport, Vorträge und private Feiern

  • Personenaufzüge in drei Seniorenwohnhäusern

  • Stellplätze für Autos

  • in jeder Wohnung eine ausgestattete Küche

  • Balkone, außer in Dachgeschosswohnungen

  • großzügige Gartenanlagen mit Sitzgelegenheiten

Derzeit wohnen insgesamt 126 Personen in den vier Häusern.

Öffentliche Verkehrsmittel, niedergelassene Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs sind innerhalb von 500 Metern zu erreichen.
Alle Wohnungen und Häuser werden laufend renoviert und instandgehalten. Aufgrund des Alters der Häuser (Reifenhof 58 Jahre, Kreuzäcker 56 Jahre, Rudolf Popp 52 Jahre und Ilgenwiesen 28 Jahre) wurden in den letzten Jahren laufend Sanierungen durchgeführt, zum Beispiel wurden im SWH Rudolf Popp alle Fenster erneuert und die Außenanlage komplett saniert.
Eine energetische Sanierung sowie eine Modernisierung der Küchen in den Wohnungen steht für die nächsten Jahre im Fokus.

Die Höhe der Miete bei Neuvermietung liegt derzeit bei:

  • SWH Rudolf Popp,Kreuzäcker, Reifenhof: Grundmiete: 5,52 €/m2

  • SWA Ilgenwiesen: Grundmiete: 6,40 €/m

Anmeldezeit
Die Seniorenwohnhäuser der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall “ sind stark nachgefragt.

  • Stand August 2023 liegt die bereinigte Zahl der Anträge bei 94, davon 20 Anträge für eine 1-Zimmer-Wohnung und 74 Anträge für eine 2-Zimmer-Wohnung.

  • Die Wartezeiten betragen je nach Größe der gewünschten Wohnung zwischen einem und fünf Jahren. Die Wohnungen werden nicht immer nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben, sondern gemäß der unten genannten Kriterien der Vergaberichtlinien.

  • Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Mieten ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach bezahlbarem, altersgerechtem Wohnen in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Das Statistische Bundesamt zählte im bundesweiten Durchschnitt im Juni 2023 rund zehn Prozent mehr Bezieher von Grundsicherung als im Juni 2022.

Sozialstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner

  • Das Durchschnittsalter aller Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohn-häuser liegt derzeit bei 76 Jahren.

  • 55 % haben einen Migrationshintergrund, überwiegend Russlanddeutsche, Tendenz steigend.

  • 50 % sind im Leistungsbezug (Grundsicherung oder Wohngeld).

  • Der Frauenanteil in den Seniorenwohnhäusern liegt bei 74 %, davon sind über 90 % alleinstehend.

  • Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 8,3 Jahren.

Wohnen in einem Seniorenwohnhaus der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbich Hall“
Für die Anmietung einer Wohnung in einem der Seniorenwohnhäuser gibt es Vergabe-richtlinien. Folgende Kriterien spielen bei der Entscheidung, wer eine Wohnung angeboten bekommt eine Rolle:

  • Seniorinnen und Senioren sind 60 Jahre oder älter. In Ausnahmefällen auch jüngere Personen, bei Behinderungen, psychischen Erkrankungen, Frühberentung, o. ä.

  • geringe Altersrente oder Grundsicherung

  • körperliche, psychische oder kognitive Einschränkungen

  • soziale Vereinsamung oder das Fehlen von Angehörigen

  • Übersiedlung oder Flucht

  • keine Mietschulden (Prüfung durch die GWG, in Ausnahmefällen gibt es eine Entschuldung durch Wohnungswechsel)

  • drohende Obdachlosigkeit

Betreuungsangebot in den Seniorenwohnhäusern der Stiftung „Der Hospital zum Hei-ligen Geist in Schwäbisch Hall“
Die Betreuten Seniorenwohnhäuser der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ unterstützen eine selbständige und selbstbestimmte Haushalts- und Lebensführung.
In jedem der vier Seniorenwohnhäusern gibt es eine festangestellte Hausleitung mit mindestens 50 % Beschäftigungsumfang. Sie ist Ansprechperson für die Wohnanlage.

Die Hausleitungen

  • erbringen selbst keine Pflegeleistungen, sie unterstützen aber die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Organisation des Lebensalltags.

  • sind verantwortlich für die fachgerechte Reinigung und Pflege der Wohnanlage.

  • sind Ansprechpersonen für Handwerker- und Renovierungsarbeiten.

  • führen die Kassenbücher (Wäschegeld, Handkasse, Gästezimmervermietung, Café).

  • unterstützen die verantwortliche Mitarbeiterin des Fachbereichs Zentrale Steuerung bei der Koordinierung der Angebote kultureller, informativer und geselliger Art, wie Feste, Kurse, etc.

Eine Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall ist in allen vier Seniorenwohnhäusern gewährleistet durch eine zusätzliche Angestellte mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Veranstaltungen im Seniorencafé Ilgenwiesen zu planen und umzusetzen.

Für die Koordination der Aufgaben in den Seniorenwohnhäusern ist eine hospitalische Mitarbeiterin des Fachbereichs Zentrale Steuerung, Abteilung Jugend, Senioren & Soziales mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % eingesetzt.

Hausnotruf
Der Hausnotruf wird vom Deutschen Roten Kreuz betrieben. Die Kosten von derzeit 35,50 € im Monat pro Teilnehmer/in teilen sich die Stiftung Hospital und die Bewoh- nerinnen und Bewohner.
Bei Neuverträgen ist der Hausnotruf verpflichtend.

Soziale Betreuungsangebote in den Seniorenwohnhäusern
In den jeweiligen Gemeinschaftsräumen trifft man sich zum Plausch oder zu den ange-botenen Veranstaltungen wie Gedächtnistraining, Vorträge, Gymnastik, zum gelegentlichen gemeinsamen Frühstück oder Mittagessen, zu Bastelnachmittagen und jahreszeitlichen Festen. Die Organisation der Aktivitäten übernehmen die Hausleitungen und/oder die koordinierende Mitarbeiterin des Fachbereichs Zentrale Steuerung. Einmal im Jahr gibt es ein Grillfest, einen gemeinsamen Ausflug und in der Vorweihnachtszeit eine Adventsfeier.
Im Seniorenwohnhaus Ilgenwiesen findet jeden Donnerstag ein Seniorencafé mit Programm statt. Das Bestreben, die Seniorenwohnhäuser ins Quartier zu öffnen, um das soziale und kulturelle Angebot auch den Menschen im Wohngebiet anzubieten, zeigt erste Erfolge. Ein Beratungsangebot mit Partnern wie zum Beispiel dem Pflege-stützpunkt wäre wünschenswert, scheitert aber bislang an den knappen Personalressourcen.

Fazit
Mit den vier Seniorenwohnhäusern verfügt die Hospitalstiftung über ein bedürfnisgerechtes und bezahlbares Wohnangebot für Seniorinnen und Senioren, das durch die Unterstützungsleistungen der Hausleitungen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht. Das Angebot erhält hohen Zuspruch, die Nachfrage nach Wohnungen ist ungebrochen hoch.
Herausforderungen ergeben sich in der Zukunft durch

  • den dem Alter der Häuser geschuldeten Bedarf an energetischer und technischer Sanierung und Modernisierung (z. B. Küchen).

  • einen absehbar steigenden Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum für Seniorinnen und Senioren.

  • einen zunehmenden Bedarf an sozialer Beratung und Betreuung, der sich unter anderem aus der Lockerung familiärer Bindungen und aus der wachsenden Zahl von Personen mit multiplen Problemlagen ergibt.

Prästentation

Beschlussfassung:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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