TOP 3 - Neubau Unterführung Bahnhof Schwäbisch Hall; hier: Projektinformation Förderung, Mittelerhöhung Planungsleistungen, Einleitung VGV-Verfahren - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 222/23
Sachvortrag:
Auf die Sitzungsvorlagen SV-Nr. 317/12 für den Gemeinderat am 13.12.2021 und SV-Nr. 146/23 für den Gemeinderat am 26.07.2023 wird verwiesen.
Zwischenzeitlich gab es weitere Abstimmungen zwischen der städtischen Bauverwaltung, DB Station & Service und DB Netz AG. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass DB Netz AG an der für 2026 beantragten Sperrpause für Arbeiten am Gleisoberbau (Reaktivierung Gleis 2, Rückbau Gleis 3) festhalten wird. Deshalb muss die weitere Planung und Ausschreibung der Personenunterführung (PU) so getaktet werden, dass die Sperrpause 2026 auch zum Einbau des Abschnitts der PU unter den Gleisanlagen genutzt werden kann.
Eine Anfrage der Stadt bei DB Station & Service zur Übernahme von Planung und Umsetzung des zweiten Bahnsteiges wurde mit Verweis auf fehlende Kapazitäten und andere Prioritäten leider abgelehnt, jedoch eine weitergehende Unterstützung in Aussicht gestellt. Da der Bahnsteig unabhängig von der PU errichtet werden kann und zuvor noch ein Genehmigungsverfahren für den Bau zu durchlaufen ist, wurde abgestimmt, dass der durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) im Auftrag des Landes bestellte Bahnsteig als zweiter Bauabschnitt innerhalb des ÖPNV-Gesamtprojekts definiert und umgesetzt werden soll. Dies soll so auch in einem bis Ende Oktober 2023 einzureichenden Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm LGVFG-ÖPNV dargestellt werden. Angestrebt würde somit weiterhin eine Förderung von 75% der zuwendungsfähigen Kosten, wobei die Stadt den Eigenanteil von 25% bei der Personenunterführung auch für den Bahnsteig zu übernehmen hätte.
Der sich ergebende Mittelbedarf und der voraussichtlich durch die Stadt aufzubringende Eigenanteil an den Maßnahmen sind nachfolgend zusammengestellt.
Finanzierung bei Förderung nach LGVFG-ÖPNV
Objekt |
Projektgesamtkosten |
Zuwendungsfähige Kosten* |
Förderung 75%+10% Planungskostenpauschale |
Eigenanteil |
Unterführung |
12.600.000 € |
10.300.000 € |
8.755.000 € |
3.845.000 € |
Bahnsteig II. |
1.650.000 € |
1.300.000 € |
1.105.000 € |
545.000 € |
Radparkeranlage |
200.000 € |
180.000 € |
153.0000 € |
47.000 € |
Gesamt |
14.450.000 € |
11.780.000 € |
10.013.000 € |
4.437.000 € |
*Betrag ohne Planungskosten
Planungsleistungen
Für die Maßnahme 18016 "Bahnhofsareal: Äußere Erschließung: Bahnsteigtunnel einschließlich Bahnsteigen" wurden bis jetzt Gesamtmittel in Höhe von 883.556,00 € zur Verfügung gestellt. Die in 2023 frei verfügbaren Mittel betragen 477.318,00 €. Im Haushaltsjahr 2024 sind 200.000,00 € vorgesehen.
Für die bisher zur Erstellung der Förderanträge erforderliche Entwurfsplanung mit Kostenermittlung der Personenunterführung wurde das Ingenieurbüro Emch+Berger aus Karlsruhe beauftragt (siehe Sitzungsvorlage 103/20 für den BPA am 13.07.2020). Auf Grund der Projektentwicklung, Umplanungen und höherer Baukosten entstehen für den Abschluss der Entwurfsplanungen mit umfangreichen Abstimmungen mit der DB Mehrkosten in Höhe von 130.000,00 € bei dem Planungsauftrag.
Für die weiteren erforderlichen Planungsleistungen für die Unterführung ist vorgesehen, dass die Ausführungsplanung der Objekt- und Tragwerksplanung (Leitungsphase 5) und die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) der Tragwerksplanung mit den Bauleistungen ausgeschrieben werden, so dass das Bauunternehmen diese Ausführungsunterlagen erstellt und entsprechend die Bauverfahren und Bauabläufe planen kann und diese mit den Beteiligten koordinieren und abstimmen muss.
Alle für den Bahnsteig erforderlichen Planungsleistungen werden mit ausgeschrieben. Bei stufenweiser Beauftragung soll hier zunächst bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt werden, um das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren durchführen zu können. Bei überschlägig ermittelten Baukosten von ca. 1.300.000 € und Honoraren in Höhe von ca. 350.000 € ergeben sich beim Bahnsteig Gesamtkosten von voraussichtlich ca. 1.650.000 €.
Für die erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung der Ausschreibung, Bauoberleitung und Bauüberwachungen muss ein VgV-Verfahren durchgeführt werden. Auf Grund der Baukosten entsprechend der vorläufigen Kostenberechnungen ergeben sich folgende Honorarsummen:
Objektplanung Ingenieurbauwerke 290.000,00 € brutto
Besondere Leistung Bauüberwachung 350.000,00 € brutto
Tragwerksplanung (Teilleistung für Ausschreibung) 80.000,00 € brutto
Aufzugsplanung 95.000,00 € brutto
Elektroplanung 80.000,00 € brutto
Die abgeschätzte Honorarsumme für die im anstehenden VgV-Verfahren zu vergebenden Planungsleistungen beträgt ca. 900.0000,00 € brutto.
Das VgV-Verfahren soll im Herbst 2023 mit Hilfe eines externen Büros gestartet werden (Dauer ca. sechs Monate). Die oben genannten Leistungen sollen, soweit es das Vergaberecht zulässt, als ein Gesamtplanungsauftrag vergeben werden, um bei dieser komplexen Planungsaufgabe die Schnittstellen möglichst gering zu halten.
Zeitplan
2023 VgV-Verfahren Vergabe Planungsleistungen bis Frühjahr 2024
2024 Ausschreibungsplanung Erstellung der Ausschreibung
2025 Vergabe Frühjahr an Bauunternehmen
2026 Baubeginn (Sperrpausen DB)
Kosten und Finanzierung:
Die Mehrmittel bei der Entwurfsplanung der Objekt- und Tragwerksplanung betragen 130.000 €. Im Finanzhaushalt 2023 der Stadt stehen unter dem Produkt 5410 0100, Kostenstelle 7872 0000 und Maßnahme 18016 finanzielle Mittel zur Verfügung.
Für die Vergabe der Planungsleistungen im VgV-Verfahren in 2024 stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. Nach Abzug der o. g. Mehrmittel stehen im Haushalt 2023/ 2024 derzeit noch Mittel in Höhe von 547.318 € zur Verfügung.
Die notwendigen überplanmäßigen Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 360.000 € sollen zu gegebenem Zeitpunkt in 2024 gemäß §84 II GemO bereitgestellt werden. Als Gegenfinanzierung sollen die Haushaltsansätze im Doppelhaushalt 2025/2026 dienen.
Beschlussfassung:
-
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
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Den Mehrmitteln bei den Planungsleistungen wird zugestimmt
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeverfahren nach VgV für die im Sachvortrag genannten Planungsleistungen einzuleiten.
(einstimmig - 16)