TOP 5 - Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Schwäbisch Hall; hier: Einführung der Gebührenpflicht für die Parkplätze am Bahnhof Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 1.zu 62/23

Sachvortrag:

Am 18.10.2022 wurden ersten Ergebnisse der Firma R+T Verkehrsplanung zum Mobilitätskonzept vorgestellt. Untersucht wurde u. a. die Parkraumauslastung des Parkplatzes am Bahnhof Schwäbisch Hall. Dabei wurde um 10.00 h wie auch um 15.00 h eine Auslastung >100% festgestellt.

Am 03., 04. und 07. November 2022 hat der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung jeweils zu verschiedenen Uhrzeiten (morgens, mittags und abends) die parkenden Fahrzeuge mit Kennzeichen erhoben. In einem zweiten Schritt wurden die Wohnorte der Fahrzeughalter ermittelt. In unten stehender Grafik ist das Ergebnis dargestellt.

siehe Grafik

Aus dieser Grafik ist ersichtlich, dass das Anwohnerparken eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Trotzdem hat sich die Verwaltung entschieden, den Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit des Parkens anzubieten. Für diesen Personenkreis sollen 15 Parkkarten für monatlich 30 € angeboten werden, zahlbar sechs Monate im voraus, monatlich kündbar. Zu diesem Preis werden auch die unmittelbar benachbarten Stellplätze vermietet. Darüber hinaus werden zwei Behindertenparkplätze gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung eingerichtet.

Bahnpendlerinnen und -pendler, insbesondere aus der Kernstadt, sollen durch die Parkraumbewirtschaftung veranlasst werden, schon auf dem Weg zum Bahnhof umweltschonende Fortbewegungsarten (ÖPNV, Fuss- und Radverkehr) zu nutzen. Wer trotzdem auf das Auto angewiesen ist, dem stehen Alternativen wie der Bahnhof Hessental oder der Bahnhalt Wackershofen zur Verfügung. Für Gelegenheitspendler und Tagesparker bietet die Gebührensatzung einen Tagestarif von 6 € an.

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungssatzung der bereits beschlossenen Satzung vor:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Schwäbisch Hall

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 15.03.2023 auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, des § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden Württemberg vom 17. März 2005 und des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 14. Januar 2004 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Schwäbisch Hall vom 07.11.2022 wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Parkgebühren wird wie folgt ergänzt:

Zone

Stadtbereich

Parkgebühr

III

Bahnhof Schwäbisch Hall

erste 30 Min. = 1,00 €

zweite 30 Min. = 1,00 €

jede weitere Stunde = 2,00 €

Tagestarif = 6,00 €

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 und 5 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Schwäbisch Hall geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Hinweis:

Um ein Ausweichen von Dauerparkern in das Bahnhofsareal Süd zu verhindern, wird im Bereich Ringstraße und Ritterstraße die Parkscheinregelung von 8–18 h mit Höchstparkdauer drei Stunden eingeführt.

Anlage: Plan Parkplätze am Bahnhof

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der Satzungsänderung wie vorgetragen zu.
(24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

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