§ 47 - Straßenrechtliche Einziehung von öffentlichen Flächen im Stadtgebiet: Lange Straße/ Zollhüttengasse bzw. Im Haal (öffentlich)

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Sachvortrag:

Entsprechend der Sitzungsvorlage des Fachbereiches Planen und Bauen hat der Gemeinderat am 29.01.2003 beschlossen, das notwendige Entwidmungsverfahren (Straßenrechtliche Einziehung) für folgende öffentliche Straßenflächen durchzuführen:

  1. Teil der Lange Straße vor dem Gebäude Zollhüttengasse 15, die bisher überwiegend als Parkplatz genutzt wurde. Nach dem Verkauf des ehemaligen Zollamtsgebäudes sind dort keine öffentlichen Stellplätze mehr erforderlich. Da die betreffende Teilfläche für den Verkehr entbehrlich ist, kann sie gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen werden, sodass dem Verkauf nichts mehr entgegensteht.
  2. Teilfläche des Flurstücks Nr. 1 vor dem Haalamt mit ca. 43 qm. Auch diese ist für den Verkehr entbehrlich und kann somit nach der o. g. Vorschrift eingezogen werden.

Das Vorhaben wurde durch Amtliche Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 07.03.2003 veröffentlicht. Einwendungen sind innerhalb der Monatsfrist nicht eingegangen. Somit steht der endgültigen Einziehung nichts entgegen.

Beschluss:

Die in Lageplänen dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen

  1. Lage Straße 5, Parkplätze vor dem ehem. Zollamt, Teilfläche des Flst. 357/1
  2. Im Haal, Teilfläche des Flst. Nr. 1 (vor dem Haalamt) mit ca. 43 m²
werden gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg eingezogen.

(31-Ja Stimmen, 1 Enthaltung)

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