§ 7 - Entwidmungsverfahren im Stadtgebiet; a. Lange Straße/ Zollhüttengasse, b. Haalamt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

a) Lange Straße/Zollhüttengasse

An der Stirnseite des Gebäudes Zollhüttengasse 15, dem ehemaligen Zollamt, sind seit einigen Jahren fünf öffentliche Stellplätze markiert, die von der Stadt bewirtschaftet werden. Vorher waren sie dem Zollamt zugeordnet.

Nach dem Auszug der Zollbehörde konnte jetzt ein Investor gefunden werden, der eine sinnvolle Nutzung beabsichtigt. Es soll stadtnaher Wohnraum geschaffen werden; ein Aspekt, der sich an der Zielsetzung für die Sanierung der Katharinenvorstadt ausrichtet. Aus Sicht der Verwaltung wird es einen Nutzungskonflikt zwischen der Wohnanlage und den an der Stirnseite vorgelagerten öffentlichen Stellplätzen geben. Der Beibehalt dieser Parkfläche ist aus Sicht der Fachbereiche Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung sowie Planen und Bauen nicht erforderlich. Herstellungskosten sind seinerzeit nicht angefallen, da die Plätze bereits markiert waren. Es wird vorgeschlagen, diese fünf Stellplätze der öffentlichen Nutzung zu entwidmen und die Fläche dem Investor des Gebäudes Zollhüttengasse 15 zu veräußern.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass im vergangenen Jahr in der Langen Straße ebenfalls Stellplätze eingezogen wurden, da sie Nutzungskonflikte mit anliegenden Wohngebäuden ergaben. In Anbetracht des umfangreichen Stellplatzangebots im Parkhaus „Alte Brauerei“ ist die Entwidmung für die Öffentlichkeit nicht schädlich.


b) Bereich Haalamt

Dem Grundstück des Haalamtes war an der Nordseite eine Fläche zugeordnet, die seit vielen Jahren den Charakter einer öffentlichen Verkehrsfläche hat, jedoch nicht entsprechend gewidmet ist.

Der Bereich westlich des Haalamtes, also beim Eingang, ist derzeit noch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet, obwohl sie eher einen privaten Charakter vermittelt. Die Stadt hat inzwischen einen Tauschvertrag mit dem Verein der Siedersrentenberechtigten abgeschlossen, in dem die Fläche, die dem Innenhof des alten Schlachthauses zugewandt ist, gegen das Vorfeld des Haalamtes vertauscht wird.

Um Konflikte auszuschließen, ist es erforderlich, dass das Areal vor dem Eingansbereich des Haalamtes (Westseite) als öffentliche Verkehrsfläche entwidmet wird. Somit kann dann auch der Tauschvertrag vollzogen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie wird ermächtigt, das notwendige Entwidmungsverfahren für beide Flächen auf der Grundlage des Straßengesetzes durchzuführen.

(30 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge