§ 219 - Anhörung zur Teilfortschreibung des Regionalplans 1995 „Rohstoffsicherung“ (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 18.11.02

- Stadträtin Köster ab 18.45 Uhr anwesend -

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Ausweisung im Regionalplan als schutzbedürftigen und Sicherungsbereichen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für folgende Gebiete zu:
    1. Hessental, westlich Hasenbühl (einstimmig - 30 -)
    2. Hessental, Wacholder (28 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
  2. Der Ausweisung in Gailenkirchen als Bereich zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffvorkommen wird ebenfalls zugestimmt. (18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
  3. Gegen die Ausweisung eines schutzbedürftigen Bereiches für oberflächennahen Rohstoffabbau und eines Areals zur Sicherung von oberflächennahen Rohstoffvorkommen auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Michelfeld im Bereich Fellberg/Streifleswald werden Bedenken erhoben. Diese sind darin begründet, dass die Auswirkungen des Transportes auf die Verkehrssituation der Stadt Schwäbisch Hall nicht dargelegt sind und aus heutiger Sicht keine Bewertung der Erheblichkeit der Folgen des Transportes erfolgen kann. (29 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
  4. Die Bedenken werden weiterhin damit begründet, dass die Darlegung eines sachgerechten Ausgleichs für die nicht unerheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt fehlen. (29 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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