§ 214 - Anhörung zur Teilfortschreibung des Regionalplans 1995 „Rohstoffsicherung“ (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA 12.11. nö und GR 28.11.01, § 205

Im IV. Quartal 2001 wurde die Stadt Schwäbisch Hall zur Teilfortschreibung des Regionalplanes „Rohstoffsicherung“ angehört. Auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt waren vier Standorte als schutzbedürftige Bereiche und als Sicherungsbereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe vorgesehen. Es handelt sich im Einzelnen um

  1. Hessental, westlich Hasenbühl
  2. Hessental, Wachholder
  3. Sulzdorf
  4. Gailenkirchen

Ein weiterer Standort war auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Michelfeld im Bereich Fellberg/Streifleswald ausgewiesen.

Der Gemeinderat hat am 28.11.2001 beschlossen, die Abbaugebiete

  1. Hessental, westlich Hasenbühl
  2. Hessental, Wachholder
  3. Sulzdorf

zu akzeptieren.

Die Ausweisung zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe für das Abbaugebiet in Gailenkirchen wurde dagegen abgelehnt.

Bezüglich des Abbaugebietes Michelfeld Streifleswald hat das Gremium Bedenken erhoben, da Auswirkungen des Transports auf die Verkehrssituation von Schwäbisch Hall nicht dargelegt waren. Die Bedenken wurden ferner damit begründet, dass die Darlegung eines sachgerechten Ausgleichs für die erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt fehlte.

Die Anregungen und Bedenken wurden von der Verbandversammlung des Regionalverbandes am 12. Juli 2002 abgewogen. Das Ergebnis lautet wie folgt:

Die Standorte Nr. 1 und 2 (Hessental) bleiben Gegenstand der Ausweisung. Das Abbaugebiet Nr. 3 Schwäbisch Hall-Sulzdorf ist nicht mehr enthalten. Das Abbaugebiet Nr. 4 in Gailenkirchen ist zwar noch im Regionalplan ausgewiesen, die Fläche wurde jedoch um die Hälfte reduziert. Dies erfolgt im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild bzw. auf die ökologische Substanz. Das Abbaugebiet Michelfeld Streifleswald bleibt Gegenstand der Ausweisung. Die Anregungen und Bedenken der Stadt Schwäbisch Hall im Hinblick auf die Verkehrssysteme konnten nicht berücksichtigt werden. Sie können nach Aussage des Regionalverbandes nur im Rahmen des Abbauverfahrens berücksichtigt und dargelegt werden. Auch die Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in Landschaftsbild und Naturhaushalt wurden so abgewogen, dass sie nur im Rahmen der Abbaugenehmigung gelöst werden können. Darüber hinaus hat die Verbandsversammlung beschlossen, dass bei überlagernden Darstellungen von Grünzäsuren und schutzbedürftigen Bereichen für oberflächennahen Rohstoffabbau eine Priorisierung des Abbaus für den Zeitraum der tatsächlichen Rohstoffgewinnung eingeräumt wird. Dieses betrifft die Standorte der Abbaugebiete Crailsheim-Wittau und Michelfeld-Fellberg/ Streifleswald.

Das nunmehr überarbeitete Verfahren der Teilfortschreiben ist Gegenstand einer erneuten Anhörung. Nachdem die Standorte 1 und 2 bereits im Rahmen der 1. Anhörung akzeptiert wurden, besteht kein Anlass, diese Handhabung zu ändern. Dem Abbaugebiet in Gailenkirchen kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, da die wesentlichsten Aspekte der Anregungen vom Regionalverband aufgenommen worden sind.

Die vorgesehene Abbaufläche in Gailenkirchen wurde am 24.10.2002 vom Ortschaftsrat vorberaten, der die Ausweisung dieses Abbaugebietes nach wie vor ablehnt. Es geht hierbei um die Anerkennung der Existenz einer abbaufähigen Fläche. Das Verfahren regelt noch nicht eine mögliche Gewinnung der Bodenvorkommen. Somit kann aus Sicht der Verwaltung der Planausweisung im Regionalplan zugestimmt werden.

Das Abbaugebiet Michelfeld Streifleswald tangiert die Stadt lediglich auf der Ebene des Transportweges. Die Abwägung der von der Stadt vorgebrachten Anregungen ist nach Meinung der Verwaltung nicht zu beanstanden. Es ist richtig, dass diese Problematik im Rahmen des Abbauverfahrens diskutiert werden muss. Das gleiche gilt für die Eingriffe in das Landschaftsbild. Eine weitere bzw. erneute Abwägung wird kein anderes Ergebnis bringen. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, die bereits vorgebrachten Anregungen zu diesem Gebiet in gleicher Form aufrechtzuerhalten. Damit soll das Interesse der Stadt Schwäbisch Hall an einer Lösung dieser Problematik nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht werden.


Stadtrat Reber spricht sich für die Verwaltungsvorschläge aus.

Stadtrat Vogt stellt den Antrag, die Ziffer 2 (Rohstoffvorkommen Gailenkirchen) zu streichen.

Stadträtin Herrmann kann diesem Antrag zustimmen und bittet gleichzeitig, über die einzelnen Punkte des Beschlussantrags getrennt abzustimmen.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Ausweisung im Regionalplan als schutzbedürftigem und Sicherungsbereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe in folgenden Gebieten zu:
    1. Schwäbisch Hall - Hessental, westlich Hasenbühl (einstimmig - 16 -)
    2. Schwäbisch Hall - Hessental, Wacholder (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)
  2. Der Ausweisung in Gailenkirchen als Bereich zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffvorkommen wird ebenfalls zugestimmt. (11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)
  3. Gegen die Ausweisung eines schutzbedürftigen Bereiches für oberflächennahen Rohstoffabbau und der Ausweisung eines Gebiets zur Sicherung von oberflächennahen Rohstoffvorkommen auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Michelfeld im Bereich Fellberg/Streifleswald werden Bedenken erhoben. Diese sind darin begründet, dass die Auswirkungen des Transportes auf die Verkehrssituation der Stadt Schwäbisch Hall nicht dargelegt sind und aus heutiger Sicht keine Bewertung der Erheblichkeit der Folgen des Transportes erfolgen kann. (einstimmig - 16 -)
  4. Die Bedenken werden ferner damit begründet, dass die Darlegung eines sachgerechten Ausgleichs für die nicht unerheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt fehlt. (einstimmig - 16 -)
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