§ 91 - Festlegung der Grundstückspreise im Stadtgebiet und den Teilorten (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim gibt aufgrund der Vorberatung im VFA eine Änderung bekannt, wonach die Aufwandsentschädigung für zurückgegebene Bauplätze 100 € bei eingeschossiger Bebauung und 200 € bei mehrgeschossiger Bauweise liegen soll.
Beschluss:
Dem Verkauf von Wohn- und Gewerbebauplätzen im Stadtgebiet und in den Teilorten ab 01. Juli 2002 zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Preisen wird einstimmig - 29 - zugestimmt.