§ 271 - Bebauungsplan "Gewerbepark Schwäbisch Hall-West - 2. Änderung" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ trat mit öffentlicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 21.11.2011 in Kraft.

Nach Fertigstellung Ende Oktober der Planstraße 1 im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West wurde intensiv mit der Vermarktung der südöstlichen Gewerbeflächen begonnen. Um möglichst in der Bauplatzgröße vielseitige und bedarfsgerechte Grundstücke zu erhalten sowie auf der aktuellen Interessenlage, soll die bisherige Erschließungsstraße überarbeitet werden.

Die bisherige Planung der Erschließungsstraße sah im Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ eine Stichstraße mit einer Wendeanlage für die gesamten Gewerbeflächen vor. Das neue Konzept sieht für die zu erschließenden Gewerbegebietsflächen eine Ringstraße vor, mit der eine wesentliche Verbesserung im Hinblick auf Zuschnitt, Größe sowie Erreichbarkeit der Baugrundstücke erreicht wird.

Der Bebauungsplan soll auf die geänderte Erschließung angepasst werden. In diesem Zuge soll die gegenüber der Planung des bisherigen Bebauungsplans geringfügig anders ausgebaute Planstraße 1 ebenfalls an den tatsächlichen gebauten Straßenverlauf angeglichen werden. Durch die geänderten Verkehrsflächen wird auch eine Anpassung der Baugrenzen notwendig.

Durch die Änderung des Bebauungsplans werden lediglich die Flächen an den gebauten Bestand (Planstraße 1) und die geänderte innere Erschließung der Gewerbegebietsflächen angepasst. Alle anderen Festsetzungen (Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise etc.) werden beibehalten.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim konkretisiert den Sachverhalt: Die Erschließungsstraße soll verändert werden, um Grundstückszuschnitte entsprechend bereits vorhandener Nachfragen zu ermöglichen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

A) Bebauungsplan Nr. 0183-01/02 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ - 2. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01/02 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ - 2. Änderung wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro mquadrat, M 1:1000 vom 06.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01/02 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ - 2. Änderung
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro mquadrat vom 06.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ - 2. Änderung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 22 -)

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