98184715/meetingannouncement/100513714/agendaitem

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<u>Oberb&uuml;rgermeister Bullinger</u> unterrichtet das Gremium &uuml;ber die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums f&uuml;r L&auml;ndlichen Raum und Verbraucherschutz &uuml;ber die nachhaltige Modernisierung von L&auml;ndlichen Wegen. Demnach kann zur nachhaltigen Entwicklung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur der l&auml;ndliche Wegebau zur Unterst&uuml;tzung der Kommunen gef&ouml;rdert werden. Unter Modernisierung ist die Herstellung der Funktionsf&auml;higkeit von Wegen in Bezug auf nicht ausreichende Breite und fehlender Tragf&auml;higkeit gemeint.<br />
 
<u>Oberb&uuml;rgermeister Bullinger</u> unterrichtet das Gremium &uuml;ber die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums f&uuml;r L&auml;ndlichen Raum und Verbraucherschutz &uuml;ber die nachhaltige Modernisierung von L&auml;ndlichen Wegen. Demnach kann zur nachhaltigen Entwicklung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur der l&auml;ndliche Wegebau zur Unterst&uuml;tzung der Kommunen gef&ouml;rdert werden. Unter Modernisierung ist die Herstellung der Funktionsf&auml;higkeit von Wegen in Bezug auf nicht ausreichende Breite und fehlender Tragf&auml;higkeit gemeint.<br />
 
Ziel der F&ouml;rderprogramme ist eine nachhaltige Verbesserung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Hierzu z&auml;hlen Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege und Verbindungswege zu Einzelgeh&ouml;ften.</p>
 
Ziel der F&ouml;rderprogramme ist eine nachhaltige Verbesserung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Hierzu z&auml;hlen Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege und Verbindungswege zu Einzelgeh&ouml;ften.</p>
 
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen G&ouml;ttler</u> informiert auf Nachfrage von <u>Stadtrat Reichert</u>, dass der F&ouml;rdersatz bei 40 Prozent liege, eine Aufnahme in ein entsprechendes aufliegendes F&ouml;rderprogramm vorausgesetzt.</p>
 
<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen G&ouml;ttler</u> informiert auf Nachfrage von <u>Stadtrat Reichert</u>, dass der F&ouml;rdersatz bei 40 Prozent liege, eine Aufnahme in ein entsprechendes aufliegendes F&ouml;rderprogramm vorausgesetzt.</p>
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Aktuelle Version vom 1. Februar 2022, 08:46 Uhr

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Bullinger unterrichtet das Gremium über die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen. Demnach kann zur nachhaltigen Entwicklung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur der ländliche Wegebau zur Unterstützung der Kommunen gefördert werden. Unter Modernisierung ist die Herstellung der Funktionsfähigkeit von Wegen in Bezug auf nicht ausreichende Breite und fehlender Tragfähigkeit gemeint.
Ziel der Förderprogramme ist eine nachhaltige Verbesserung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Hierzu zählen Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege und Verbindungswege zu Einzelgehöften.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler informiert auf Nachfrage von Stadtrat Reichert, dass der Fördersatz bei 40 Prozent liege, eine Aufnahme in ein entsprechendes aufliegendes Förderprogramm vorausgesetzt.

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