9326859/meetingminutes/15495147/paragraph

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Mit der Schaffung der Stelle des Klimaschutzbeauftragten gew&auml;hrt die Bundesregierung einmalig einen erh&ouml;hten Zuschuss f&uuml;r eine ausgew&auml;hlte Sonderma&szlig;nahme. Voraussetzung f&uuml;r diese F&ouml;rderung ist eine Reduktion des CO2-Aussto&szlig;es um mindestens 70 %.<br />
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Mit der Schaffung der Stelle des Klimaschutzbeauftragten gew&auml;hrt die Bundesregierung einmalig einen erh&ouml;hten Zuschuss f&uuml;r eine ausgew&auml;hlte Sonderma&szlig;nahme. Voraussetzung f&uuml;r diese F&ouml;rderung ist eine Reduktion des CO&sup2;-Aussto&szlig;es um mindestens 70 %.<br />
 
Urspr&uuml;nglich war die energetische Sanierung der Kindertageseinrichtung Hagenbach als ausgew&auml;hlte Ma&szlig;nahme vorgesehen. F&uuml;r das Erreichen der 70 % CO2-Einsparung war dort der Anschluss an die Fernw&auml;rme notwendig. Da sich jedoch die Erweiterung des Fernw&auml;rmenetzes am Hagenbacher Ring verz&ouml;gert, wurde im Fr&uuml;hjahr kurzfristig in Absprache der Fachbereiche Zentrale Steuerung, Finanzen, Jugend, Schule &amp; Soziales sowie Planen und Bauen die Rollhofturnhalle als Sanierungsobjekt festgelegt.</p>
 
Urspr&uuml;nglich war die energetische Sanierung der Kindertageseinrichtung Hagenbach als ausgew&auml;hlte Ma&szlig;nahme vorgesehen. F&uuml;r das Erreichen der 70 % CO2-Einsparung war dort der Anschluss an die Fernw&auml;rme notwendig. Da sich jedoch die Erweiterung des Fernw&auml;rmenetzes am Hagenbacher Ring verz&ouml;gert, wurde im Fr&uuml;hjahr kurzfristig in Absprache der Fachbereiche Zentrale Steuerung, Finanzen, Jugend, Schule &amp; Soziales sowie Planen und Bauen die Rollhofturnhalle als Sanierungsobjekt festgelegt.</p>
 
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Aktuelle Version vom 16. Januar 2017, 11:10 Uhr

Sachvortrag:

Mit der Schaffung der Stelle des Klimaschutzbeauftragten gewährt die Bundesregierung einmalig einen erhöhten Zuschuss für eine ausgewählte Sondermaßnahme. Voraussetzung für diese Förderung ist eine Reduktion des CO²-Ausstoßes um mindestens 70 %.
Ursprünglich war die energetische Sanierung der Kindertageseinrichtung Hagenbach als ausgewählte Maßnahme vorgesehen. Für das Erreichen der 70 % CO2-Einsparung war dort der Anschluss an die Fernwärme notwendig. Da sich jedoch die Erweiterung des Fernwärmenetzes am Hagenbacher Ring verzögert, wurde im Frühjahr kurzfristig in Absprache der Fachbereiche Zentrale Steuerung, Finanzen, Jugend, Schule & Soziales sowie Planen und Bauen die Rollhofturnhalle als Sanierungsobjekt festgelegt.

Die Rollhofturnhalle hat in weiten Teilen noch den baulichen Zustand aus den 50-er Jahren und die Heiztechnik ist ca. 30 Jahre alt. Die Sanierungsbedürftigkeit ist dort ebenfalls gegeben.
Die Kostenschätzung für die Sanierung der Rollhofturnhalle beläuft sich auf 762.000 €. Zu berücksichtigen ist dabei, dass wegen des Vorsteuerabzugs für Turn- und Sporthallen voraussichtlich ca. 60.000 € an MwSt. vom Finanzamt zurückerstattet werden.

Im Haushaltsplan sind unter der Maßnahme 15018 (Produkt 36500220, Finanzkonto 78710000) für die energetische Sanierung der Kindertageseinrichtung Hagenbach Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 eingestellt.

Im Oktober diesen Jahres erfolgte die erste Förderzusage in Höhe von 191.102 € für die bauliche Sanierung der Rollhofturnhalle. Weitere Zusagen in Höhe von ca. 35.000 € für die Sanierung der Lüftungsanlage und der Beleuchtung sind zu erwarten.
Mit den Fördermitteln in Höhe von ca. 225.000 € verbleiben Netto-Sanierungskosten in Höhe von 477.000 €. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Haushaltsplan unter der Maßnahme 15018 für das Produkt 36500220 (Kindertageseinrichtungen) vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 € werden auf das Produkt 42410120 (Sporthallen) übertragen.
     
  2. Für die Sanierung der Rollhofturnhalle werden unter der Maßnahme 18005 überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 312.000 € bereitgestellt. Davon sind ca. 225.000 € durch Zuschüsse finanziert. Eine erste Förderzusage in Höhe von 191.102€ liegt bereits vor.

(einstimmig - 19 -)

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