9326561/meetingminutes/13283143/paragraph

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Der Gemeinderat hat am 16.12.2013 den Aufstellungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0142-07 &quot;Wolfsb&uuml;hl&quot; auf Grundlage des st&auml;dtebaulichen Entwurfs des B&uuml;ros mquadrat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchf&uuml;hrung der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange beauftragt.</p>
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Der Gemeinderat hat am 18.12.2013 den Aufstellungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0142-07 &quot;Wolfsb&uuml;hl&quot; auf Grundlage des st&auml;dtebaulichen Entwurfs des B&uuml;ros mquadrat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchf&uuml;hrung der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange beauftragt.</p>
 
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Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die &Ouml;ffentlichkeit zu einer Infor&shy;mationsveranstaltung am 06.03.2014 in der Grundschule Kreuz&auml;cker eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen zahlreiche interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.05.2014 fr&uuml;hzeitig am Verfahren beteiligt. Die Wertung aller Stellungnahmen erfolgt in der Tabelle &bdquo;Abw&auml;gungsvorschlag&ldquo; (Anlage 2).</p>
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Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die &Ouml;ffentlichkeit zu einer Infor&shy;mationsveranstaltung am 06.03.2014 in der Grundschule Kreuz&auml;cker eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen zahlreiche interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.05.2014 fr&uuml;hzeitig am Verfahren beteiligt. Die Wertung aller Stellungnahmen erfolgt in der anliegenden Tabelle &bdquo;Abw&auml;gungsvorschlag&ldquo;.</p>
 
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In Folge der Stellungnahmen und Anregungen wurden erg&auml;nzende Untersuchungen und Gutachten erstellt, deren Ergebnisse und Erkenntnisse in ein &uuml;berarbeitetes st&auml;dtebauliches Konzept eingearbeitet wurden, das am 29.02.2016 im Bau- und Planungsausschuss sowie am 07.03.2016 im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen wurde (ausf&uuml;hrliche Erl&auml;uterung vgl. Ratsinfo [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326375/meetingminutes/10628844/paragraph &sect; 59]).</p>
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In Folge der Stellungnahmen und Anregungen wurden erg&auml;nzende Untersuchungen und Gutachten erstellt, deren Ergebnisse und Erkenntnisse in ein &uuml;berarbeitetes st&auml;dtebauliches Konzept eingearbeitet wurden, das am 29.02.2016 im Bau- und Planungsausschuss sowie am 07.03.2016 im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen wurde (ausf&uuml;hrliche Erl&auml;uterung vgl. Ratsinfo &sect; 59).</p>
 
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Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans wurde der Geltungsbereich angepasst und das st&auml;dtebauliche Konzept noch einmal modifiziert. Im Inneren der durch die geplante Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;e definierten Quartiere sollen anstelle einer bis zu dreigeschossigen Bebauung Geb&auml;ude- und Wandh&ouml;hen f&uuml;r eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt werden. Eine umlaufende Baugrenze erlaubt eine flexible Grundst&uuml;cksaufteilung mit dem Ziel einer Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung.</p>
 
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans wurde der Geltungsbereich angepasst und das st&auml;dtebauliche Konzept noch einmal modifiziert. Im Inneren der durch die geplante Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;e definierten Quartiere sollen anstelle einer bis zu dreigeschossigen Bebauung Geb&auml;ude- und Wandh&ouml;hen f&uuml;r eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt werden. Eine umlaufende Baugrenze erlaubt eine flexible Grundst&uuml;cksaufteilung mit dem Ziel einer Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung.</p>
 
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Um ein angemessenes Angebot an Geschosswohnungen im Plangebiet realisieren zu k&ouml;nnen, wurde das Baufeld im n&ouml;rdlichen Planbereich nach Norden erweitert, um dort drei statt bisher zwei dreigeschossige Punkth&auml;user zu erm&ouml;glichen, die an dieser Stelle einen &Uuml;bergang zu den benachbarten Geb&auml;udeh&ouml;hen der bestehenden Bebauung bilden.</p>
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Um ein angemessenes Angebot an Geschosswohnungen im Plangebiet realisieren zu k&ouml;nnen, wurde das Baufeld im n&ouml;rdlichen Planbereich nach Norden erweitert, um dort drei statt bisher zwei dreigeschossige Punkth&auml;user zu erm&ouml;glichen, die an dieser Stelle einen &Uuml;bergang zu den benachbarten Geb&auml;udeh&ouml;hen der bestehenden Bebauung bilden.<br />
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Neben st&auml;dtebaulichen Erw&auml;gungen in Bezug auf den Bestand und die Ortsrandlage reagiert die HGE mit diesen &Auml;nderungen auch auf die aktuelle Nachfrage bei Baugrund&shy;st&uuml;cken. W&auml;hrend im nahe gelegenen Baugebiet Sonnenrain der Anteil an Fl&auml;chen f&uuml;r Geschoss&shy;wohnungsbau mit Blick auf St&auml;dtebau und Nachfrage erh&ouml;ht wurde, zeichnet sich f&uuml;r das Baugebiet Wolfsb&uuml;hl ein starkes Interesse an Grundst&uuml;cken f&uuml;r Einzel- und Doppelh&auml;user ab. Im Bebauungsplan ist die Aufteilung des Plangebiets in ca. 30 Grundst&uuml;cke vorgesehen.&nbsp;</p>
Neben st&auml;dtebaulichen Erw&auml;gungen in Bezug auf den Bestand und die Ortsrandlage reagiert die HGE mit diesen &Auml;nderungen auch auf die aktuelle Nachfrage bei Baugrund&shy;st&uuml;cken. W&auml;hrend im nahe gelegenen Sonnenrain der Anteil an Fl&auml;chen f&uuml;r Geschoss&shy;wohnungsbau mit Blick auf St&auml;dtebau und Nachfrage erh&ouml;ht wurde, zeichnet sich f&uuml;r den Wolfsb&uuml;hl ein starkes Interesse an Grundst&uuml;cken f&uuml;r Einzel- und Doppelh&auml;user ab. Im Bebauungsplan ist die Aufteilung des Plangebiets in ca. 30 Grundst&uuml;cke vorgesehen.&nbsp;</p>
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Anlage 1: [[Media:16-236_A1-staedtKonzept-NEU.pdf{{!}}St&auml;dtebauliches Konzept]]<br />
 
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Anlage 10: [[Media:16-236_A10_SpezArtenschutzPr&uuml;fung.pdf{{!}}Spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung zum B-Plan Wolfsb&uuml;hl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)]]<br />
 
Anlage 10: [[Media:16-236_A10_SpezArtenschutzPr&uuml;fung.pdf{{!}}Spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung zum B-Plan Wolfsb&uuml;hl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)]]<br />
 
Anlage 11: [[Media:16-236_A11_Umweltbericht.pdf{{!}}Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Gr&uuml;nordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schw&auml;bisch Hall)]]</p>
 
Anlage 11: [[Media:16-236_A11_Umweltbericht.pdf{{!}}Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Gr&uuml;nordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schw&auml;bisch Hall)]]</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> erl&auml;utert, dass das st&auml;dtebauliche Konzept ver&auml;ndert wurde. Im Osten und im inneren Bereich wird es eine niedrige Bebauung geben (zweigeschossig, Einfamilien-, Reihen- und Doppelh&auml;user), im Norden wurde ein weiteres Stadthaus aufgenommen. Insgesamt befinden sich dort drei dreigeschossige Stadth&auml;user; die obere Kante ist max. auf 12 m festgelegt. Durch die zus&auml;tzliche Aufnahme eines Stadthauses bleibt die Wohndichte im Vergleich zur vorj&auml;hrigen Planung gleich. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass Gmelin- bzw. Komberger Weg (Erschlie&szlig;ung) die maximale Verkehrsbelastung zu einer Spitzenstunde von 22 - 25 Fahrzeugen bew&auml;ltigen k&ouml;nnen.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> erinnert daran, dass urspr&uuml;nglich daran gedacht war, das gesamte Gel&auml;nde mit Hochschulbauten zu bebauen; jetzt hat man sich zu einer ma&szlig;vollen Bebauung mit Einfamilien-, Reihen- oder Doppelh&auml;usern entschieden. Den Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner wurde ausreichend Rechnung getragen.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> pl&auml;diert f&uuml;r eine dichtere Bebauung, damit die an sich wertvollen Fl&auml;chen optimal genutzt werden.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> m&ouml;chte angesichts des neuen Baugebiets Sonnenrain in Hessental auf das Baugebiet Wolfsb&uuml;hl komplett verzichten.</p>
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Dem st&auml;dtebaulichen Konzept f&uuml;r das geplante Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; entsprechend dem Lageplan (Anlage 1) vom 24.02.2016 wird mit den oben beschriebenen &Auml;nderungen zugestimmt.</li>
 
Dem st&auml;dtebaulichen Konzept f&uuml;r das geplante Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; entsprechend dem Lageplan (Anlage 1) vom 24.02.2016 wird mit den oben beschriebenen &Auml;nderungen zugestimmt.</li>
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(16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
 
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Aktuelle Version vom 11. Oktober 2016, 07:59 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 18.12.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0142-07 "Wolfsbühl" auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros mquadrat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die Öffentlichkeit zu einer Infor­mationsveranstaltung am 06.03.2014 in der Grundschule Kreuzäcker eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.05.2014 frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die Wertung aller Stellungnahmen erfolgt in der anliegenden Tabelle „Abwägungsvorschlag“.

In Folge der Stellungnahmen und Anregungen wurden ergänzende Untersuchungen und Gutachten erstellt, deren Ergebnisse und Erkenntnisse in ein überarbeitetes städtebauliches Konzept eingearbeitet wurden, das am 29.02.2016 im Bau- und Planungsausschuss sowie am 07.03.2016 im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen wurde (ausführliche Erläuterung vgl. Ratsinfo § 59).

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans wurde der Geltungsbereich angepasst und das städtebauliche Konzept noch einmal modifiziert. Im Inneren der durch die geplante Erschließungsstraße definierten Quartiere sollen anstelle einer bis zu dreigeschossigen Bebauung Gebäude- und Wandhöhen für eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt werden. Eine umlaufende Baugrenze erlaubt eine flexible Grundstücksaufteilung mit dem Ziel einer Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung.

Um ein angemessenes Angebot an Geschosswohnungen im Plangebiet realisieren zu können, wurde das Baufeld im nördlichen Planbereich nach Norden erweitert, um dort drei statt bisher zwei dreigeschossige Punkthäuser zu ermöglichen, die an dieser Stelle einen Übergang zu den benachbarten Gebäudehöhen der bestehenden Bebauung bilden.
Neben städtebaulichen Erwägungen in Bezug auf den Bestand und die Ortsrandlage reagiert die HGE mit diesen Änderungen auch auf die aktuelle Nachfrage bei Baugrund­stücken. Während im nahe gelegenen Baugebiet Sonnenrain der Anteil an Flächen für Geschoss­wohnungsbau mit Blick auf Städtebau und Nachfrage erhöht wurde, zeichnet sich für das Baugebiet Wolfsbühl ein starkes Interesse an Grundstücken für Einzel- und Doppelhäuser ab. Im Bebauungsplan ist die Aufteilung des Plangebiets in ca. 30 Grundstücke vorgesehen. 

Anlage 1: Städtebauliches Konzept
Anlage 2: Abwägungsvorschlag frühzeitige Beteiligung, Tabelle vom 06.09.2016
Anlage 3: Lageplan B-Plan vom 06.09.2016 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 4: Begründung vom 06.09.2016 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 5: Textteil und Örtliche Bauvorschriften 06.09.2016 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 6: Verkehrsgutachten vom 22.02.2016 (BrennerPlan GmbH, Stuttgart)
Anlage 7: Hindernisanalyse ausgewiesener Baugebiete im Bereich des Flugplatzes SHA-Hessental vom 09.10.2015 (GfL Gesellschaft für Luftverkehrsforschung, Dresden)
Anlage 8: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Wolfsbühl vom 25.09.2015 (Kurz und Fischer, Winnenden)
Anlage 9: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum B-Plan Wolfsbühl vom 11.02.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 10: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Wolfsbühl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 11: Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schwäbisch Hall)

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert, dass das städtebauliche Konzept verändert wurde. Im Osten und im inneren Bereich wird es eine niedrige Bebauung geben (zweigeschossig, Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser), im Norden wurde ein weiteres Stadthaus aufgenommen. Insgesamt befinden sich dort drei dreigeschossige Stadthäuser; die obere Kante ist max. auf 12 m festgelegt. Durch die zusätzliche Aufnahme eines Stadthauses bleibt die Wohndichte im Vergleich zur vorjährigen Planung gleich. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass Gmelin- bzw. Komberger Weg (Erschließung) die maximale Verkehrsbelastung zu einer Spitzenstunde von 22 - 25 Fahrzeugen bewältigen können.

Stadtrat Baumann erinnert daran, dass ursprünglich daran gedacht war, das gesamte Gelände mit Hochschulbauten zu bebauen; jetzt hat man sich zu einer maßvollen Bebauung mit Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäusern entschieden. Den Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner wurde ausreichend Rechnung getragen.

Stadtrat Sakellariou plädiert für eine dichtere Bebauung, damit die an sich wertvollen Flächen optimal genutzt werden.

Stadträtin Herrmann möchte angesichts des neuen Baugebiets Sonnenrain in Hessental auf das Baugebiet Wolfsbühl komplett verzichten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Dem städtebaulichen Konzept für das geplante Baugebiet „Wolfsbühl“ entsprechend dem Lageplan (Anlage 1) vom 24.02.2016 wird mit den oben beschriebenen Änderungen zugestimmt.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“ wird gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 3) vom 06.09.2016 geändert.
  3. Über die vorgebrachten Anregungen wird wie in der beigefügten Darstellung erläutert entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen (Anlage 2) zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  4. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umwelt­bericht, jeweils vom 06.09.2016, wird zugestimmt.
  5. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“ einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 06.09.2016, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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